Welpe mit Überbiss verkauft?
Hallo,
Wir haben mit unserer Hündin einen Wurf gehabt und für die Welpen nette Familien gefunden.
Bei einer Hündin fiel bei der Impfung auf, dass diese einen Überbiss hat. Unsere Tierärztin hat uns darauf hingewiesen und gesagt, dass man das im Auge behalten müsse. So habe ich es der Familie mitgeteilt und auch im Kaufvertrag wurde aufgeführt, dass die Hündin einen Überbiss hat. Die Hündin ging an Bekannte und diese haben viel weniger an Kaufpreis bezahlt als die anderen.
Nun waren sie bei ihrem Tierarzt und dieser sagt, dass man das behandeln muss und es mindestens 800€ kosten würde.
Ich habe angeboten die Hündin zurückzunehmen, jedoch will die Familie einen finanziellen Ausgleich.
Nun brauche ich Mal einen Rat dazu.
LG Nicole
8 Antworten
Ich habe mir ein Welpen mit überbiss gekauft, jedoch kann er alles fressen. Ich habe noch nicht mit einen Tierarzt gesprochen aber solange dass Tier richtig fressen kann bzw. das meiste fressen kann, braucht man eine solche richtung nicht. Fu als Züchterin kannst sie bestimmt noch beraten. Vielleicht sollten sie sich eine zweit Meinung holen. Bei dem Eingriff müssen die hinde sehr oft unter Narkose. Woe alt ist der Hund. Im Welpen alter verwächst sich das meistens
jedoch will die Familie einen finanziellen Ausgleich. Wofür ?
Nun waren sie bei ihrem Tierarzt und dieser sagt, dass man das behandeln muss und es mindestens 800€ kosten würde.
Bekommt sicherlich eine Zahnspange mit bunten Blads !
So habe ich es der Familie mitgeteilt und auch im Kaufvertrag wurde aufgeführt, dass die Hündin einen Überbiss hat. Die Hündin ging an Bekannte !
ist egal, so hat du Glück gehabt, denn wären deine Bekannten nicht so tolerant, hätten sie Tierarztkosten geltend machen können.
Ihr müsst die Fragen mal richtig lesen, diese ist eigentlich unmissverständlich !
genau, die neuen Halter nehmen den Regress in Anspruch , was gesetzlich festgelegt ist.
Ich kaufe ein Auto ohne Motor und nehme dann regress in Anspruch, weil kein Motor drin ist ?
Sorry davon habe ich noch nie gehört und das stand auch nicht in unseren Kaufverträgen. Ein Mangel der erst später auffällt geht sowieso nicht auf Kosten des Züchters und wenn der Mangel vorher schon bekannt war haben die Käufer eingewilligt dass es für sie okay ist. Erbkrankheiten sind nicht immer auszuschließen, weil nicht auf jede einzelne Krankheit die existiert geprüft wird.
neben der Kostenminderung können die Käufer auch z. B , Tierarztkosten geltend machen. Habe gerade gesehen , das Ansotica einen Link diesbezüglich weiter unten geschrieben hat.
ja musst du dann leider zahlen, so ist das wenn man Welpen verkauft die nicht in Ordnung sind. Es besteht eine 2 jährige Regresspflicht. Wenn man als unwissender Halter meint Welpen vermehren zu müssen, dann kannst du diesen Fall als Lehrgeld ansehen.
Du bist als Züchter und auch als vermehrer 2 Jahre lang für sämtliche Mängel haftbar zu machen die auf schlechte verpaarung oder schlechte Aufzucht zurück zu führen sind. Das fällt unter die schlechte verpaarung. Kommt davon wenn man Hunde vermehrt. Und da schützt euch auch ein Vertrag nicht. Hoffentlich wird’s richtig teuer für euch.
Und das der überbiss solche Probleme verursacht das er behandelt werden muss war ja auch nicht wirklich ersichtlich vermutlich.
So habe ich es der Familie mitgeteilt und auch im Kaufvertrag wurde aufgeführt, dass die Hündin einen Überbiss hat. Die Hündin ging an Bekannte !
ein Züchter/Vermehrer steht 2 Jahre lang in der Pflicht, Tierarztkosten von kranken Welpen zu übernehmen, wenn diese Mangel dem Züchter zuzuschreiben ist wie z.b Erbkrankheiten