Welches Fortbewegungsmittel bei einer Führerscheinsperre?

2 Antworten

Hallo,

soweit mir bekannt, gibt es keine E-Skateboards mit Straßenzulassung, und ein "Kinderspielzeug" mit < 6 KM/h wirst Du ja vermutlich nicht meinen.

Von daher kämen bei der Nutzung eines solchen Elektrofahrzeuges folgende Vorwürfe in Betracht:

- Nutzung eines nicht gemäß StVZO ausgestatteten und zulässigen Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.

- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für ( Kraft- ) Fahrzeuge gemäß

§6 PflVG.

Zudem hättest Du dann keinen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls mit Sach- / oder Personenschaden gegenüber dritten.

Ansonsten dürftest Du im Falle eines noch laufenden / zu erwartenden Fahrverbotes auch kein Mofa, und auch keine elektrischen Kleinstfahrzeuge fahren, denn obgleich "fahrerlaubnisfrei", gelten sie dennoch rechtlich als Kraftfahrzeuge.

In solch einem Fall bliebe Dir motorisiert dann nur noch ein Pedelec ( bis 25 KM/h Motorsupport ), denn das zählt rechtlich als Fahrrad.

Von daher solltest Du erst einmal den Ausgang des Verfahrens abwarten.

LG

Während einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis darfst du fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge fahren.

Während eines Fahrverbots darfst du generell keine Kraftfahrzeuge bewegen.

Je nach Geschwindigkeit ist das E-Skateboard ein fahrerlaubnisfreies Mofa oder ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad, fahren darfst du damit in beiden Fällen und unabhängig vom Besitz einer Fahrerlaubnis nur auf abgesperrtem Privatgrund.


xOnDrugs 
Beitragsersteller
 31.03.2023, 17:01

Ich kenne leute die fahren E-Roller trotz BTM und MPU und im internet steht das selbe... Seit ihr euch sicher ? Ich hab den A und klasse B lappen, glaub das bringt halt momentan nur nachteile.

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migebuff  31.03.2023, 17:07
@xOnDrugs
Ich kenne leute die fahren E-Roller trotz BTM und MPU

Wenn kein Fahrverbot besteht, sondern "nur" eine Sperre angeordnet wurde, können sie das wie oben bereits erwähnt durchaus machen.

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