Welches Amt entzieht bzw. erteilt die "Zulassung als Wohnung (Wohnraum)" bei Häusern?
Hintergrund meiner Frage ist, wer bei einem verlassenen Haus (herrenloses Haus) die Erlaubnis zum Wohnen entzogen hat.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dafür wäre die Baubehörde zuständig
Ein leerstehendes Haus ist übrigens nicht herrenlos und es muss auch nicht unbedingt eine Nutzungsuntersagung vorliegen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ein verlassenes Haus ist doch nich unbewohnbar.
Allgemein gibts da ganz viele tausende Regelungen zum Baurecht.
Zb wenn das Haus Baufällig is dann darf natürlich keiner wegen Einsturzgefahr darein außer die Baurbeiter.
Ansonsten gehört das Haus irgendwem, ob Banken der Stadt oder nur irgendeiner alten Oma dies mal Erbte, da kann man mit einer Kaufabsicht beim Grundbuchamt dann zb erfragen ob der Besitzer das Haus verkaufen möchte bzw fragen ob Daten weitegegeben werden dürften zur Kontaktaufnahme.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
möglicherweise das Basuamt - wenn das Haus illegal errichtet wurde
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
eine Nutzungsuntersagung kann in so einem Fall auch vom Bauamt kommen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Das dürfte der Behörde wiederum egal sein.
Es spricht normalerweise nichts dagegen, sein Haus unbewohnt verkommen zu lassen. Lediglich die Verkehrssicherungspflicht sollte der Eigentümer nicht völlig außer Acht lassen.
ich gehe mal davon aus, dass es legal errichtet wurde. Es könnte aber wegen Schwammbefall unbewohnbar sein.