Welcher Satz ist richtig, welcher ist falsch?Oder welcher ist gebräuchlicher?
1 Mein Chef hat meinen Urlaubsantrag genehmigt.
2 Mein Chef hat meinen Urlaubsantrag gebilligt.
3 Mein Chef hat meinem Urlaubsantrag zugestimmt.
4 Mein Chef hat meinen Urlaubsantrag bewilligt.
2 Antworten
Anträge werden bewilligt (oder auch abgelehnt).
Bei Anträgen beim Amt erhält man einen Bescheid, den man früher immer Bewilligungsbescheid (oder Ablehnungsbescheid) nannte.
Daher ist Nr. 4 die beste Option.
Üblich ist auch Nr. 1, da es hier um die Einholung einer Erlaubnis geht.
"billigen" kann zwar auch die Bedeutung "die Erlaubnis erteilen" haben, allerdings schwingt bei dem Wort auch immer die Bedeutung "etwas gutheißen" mit. Daher würde ich dies ablehnen. Ich habe es auch noch nie gehört oder gelesen, wenn es um Urlaubsanträge geht.
"zustimmen" ist möglich, aber nicht bei einem Urlaubsantrag. Häufiger wird dies im Kontext des Parlaments benutzt, wenn eine Partei einen Antrag stellt und hierbei eine Zustimmung benötigt.
Korrekt sind eigentlich alle 4 Sätze.
Üblich ist allerdings vor allem die Kombination von "Urlaub" und "genehmigen" oder "bewilligen".