Welcher Autofahrer auf der Autobahn hatte vorhin recht?
Ich bin eben nach Hause gefahren und einer ist plötzlich nach einer Baustelle rechts an einem vorbeigefahren und ist 50 Meter vor ihm nach links gezogen ( da vor ihm einer war). Der hintere hat mehrmals die Lichthupe beätigt und sich aufgeregt, doch der Fahrer der das Manöver gemacht hat, hat zwei Rückblinker verwendet. Wer hatte recht?
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KevinHP/1667903219152_nmmslarge__0_0_4000_4000_ebb57d9cc142a8ceafa56dd4d10438e5.jpg?v=1667903219000)
Rechts überholen ist in den meisten Fällen nicht erlaubt (außer z. B. es geht nur sehr langsam voran). § 5 Absatz 1 StVO.
Der Fehler liegt daher beim Überholer.
Ich verstehe allerdings nicht, was
zwei Rückblinker
bedeutet, daher kann ich es nicht einwandfrei beurteilen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KevinHP/1667903219152_nmmslarge__0_0_4000_4000_ebb57d9cc142a8ceafa56dd4d10438e5.jpg?v=1667903219000)
Verstehe, das ergibt tatsächlich Sinn.
Das Warnblinklicht wird grundsätzlich bei einer Panne aktiviert oder wenn man andere vor einer Gefahr warnen will – zum Beispiel beim plötzlichen Stau. Außerdem wird der Warnblinker beim Abschleppen verwendet.
Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. – § 16 Absatz 2 Satz 2 StVO
Das missbräuchliche Einschalten des Warnblinklichts wird nach dem Bußgeldkatalog (Nr. 72) mit 5 € Bußgeld geahndet.
Er meinte wahrscheinlich die Warnblinker mit Rückblinker, nur das macht Sinn.