Welcher Autofahrer auf der Autobahn hatte vorhin recht?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

derjeniege der überholt hat 50%
der Fahrer auf der linken Spur 50%
Keiner 0%

1 Antwort

derjeniege der überholt hat

Rechts überholen ist in den meisten Fällen nicht erlaubt (außer z. B. es geht nur sehr langsam voran). § 5 Absatz 1 StVO.

Der Fehler liegt daher beim Überholer.

Ich verstehe allerdings nicht, was

zwei Rückblinker

bedeutet, daher kann ich es nicht einwandfrei beurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

xxXScarfaceXxx  28.12.2023, 22:27

Er meinte wahrscheinlich die Warnblinker mit Rückblinker, nur das macht Sinn.

2
KevinHP  28.12.2023, 22:45
@xxXScarfaceXxx

Verstehe, das ergibt tatsächlich Sinn.

Das Warnblinklicht wird grundsätzlich bei einer Panne aktiviert oder wenn man andere vor einer Gefahr warnen will – zum Beispiel beim plötzlichen Stau. Außerdem wird der Warnblinker beim Abschleppen verwendet.

Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. – § 16 Absatz 2 Satz 2 StVO

Das missbräuchliche Einschalten des Warnblinklichts wird nach dem Bußgeldkatalog (Nr. 72) mit 5 € Bußgeld geahndet.

1