Welche Wohnung Unterstützungen gibt es für junge Leute?

3 Antworten

Wenn Du schon in einer eigenen Wohnung lebst, bekommt Du schon das was dir zusteht.

Es sei denn dein Bafög - und Kindergeld würden unter monatlich 930 Euro liegen, dass wäre der theoretische Unterhaltsanspruch für Kinder die nicht mehr bei den Eltern leben.

Dann könntest Du bei den Eltern einen Unterhaltsanspruch geltend machen, wenn die Eltern leistungsfähig sind und der Auszug erforderlich war oder von den Eltern gewollt.

Sonst bleibt wohl nur ein Nebenjob.

Ein Anspruch auf Bürgergeld sollte geprüft werden.

- Eltern

- Nebenjob