Welche Verstöße sind in diesem Ausbildungsvertrag?

2 Antworten

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und nicht 4 Jahre - damit sind auch die Urlaubstage und die Ausbildungsvergütungen, die für 4 Jahre angegeben sind, falsch.

Die Probezeit darf max. 4 Monate dauern (im Vertrag 6 Monate).

Die Ausbildungsvergütung muß in jedem Ausbildungsjahr steigen (hier ist 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr eine gleich hohe Ausbildungsvergütung eingetragen).

Seit 2020 gilt eine Mindestausbildungsvergütung; die Beträge im Vertrag sind daher zu niedrig - aber hier wurde der Vertrag 2006 abgeschlossen - da galt das noch nicht.

Allgemein ist es unsinnig, für Unterrichtszwecke ein Muster zu verwenden, daß 2006 betrifft - das ist veraltet, wie man an der Höhe der Ausbildungsvergütung sieht - 2006 war die Höhe in Ordnung - ab 2020 nicht mehr..

Größtenteils bekommst du die Infos im Berufsbildungsgesetz raus und zum Teil auch vom Bundesurlaubsgesetz.

Bezüglich der Probezeit steht die Antwort schon dabei, was richtig ist.

Alles Punkt für Punkt durchgehen, man entdeckt auch ohne Vorkenntnisse einige Fehler ;)

Schau dir die Vereinbarung genau an