welche versicherung deckt strafen und bußgelder?

6 Antworten

Keine.

Denn Versicherungen sind in der Regel dafür da

  • Schaden von Dir abzuwenden, der Dir durch Andere zugefügt wurde oder
  • Anderen den Schaden zu ersetzen, den Du unabsichtlich begangen hast.

Es gibt keine Versicherung die Deine Strafen auf sich nimmt, die Du zu Recht vom Staat auferlegt bekommen hast.

Denn die Strafen / Bußgelder sollen Dich ja treffen, als Konsequenz weil Du ja auch etwas Falsches getan hast. Wenn Dir das ein Dritter gegen einen Pauschalsumme "abnehmen" würde, welchen Anreiz hättest Du dann noch, Dich an die Regeln unserer Gesellschaft zuhalten? – Eben, keinen.

Und darum gibt es so etwas nicht.

Diese Strafen sollen dich höchstpersönlich treffen und zu einer Verhaltensänderung animieren.

Eine Versicherung für sowas würde irgendwie falsch Anreize setzen.

Fazit: gibt's nicht.

Das wollte mal eine Versicherung für Ordnungswidrigkeiten anbieten. Wurde aber (meine ich) als sittenwidrig unterbunden.

Eine RSV übernimmt teilweise Kosten für fahrlässige Straftaten, also solche ohne einen Vorsatz. Alles andere wäre zum einen nicht rentabel und zum anderen nicht zielführend n


DerHans  26.06.2024, 14:39

Kosten für <Straftaten NIE. Höchstens Schadensersatzforderungen, die durch eine fahrlässige Handlung entstanden. Das ist aber keine Straftat.

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Bergfex49  26.06.2024, 15:56
@DerHans

soweit mir bekannt ist, übernimmt die RSV in Verkehrsstrafsachen grundsätzlich eine Deckungszusage sowohl bei fahrlässigen und auch vorsätzlichen Straftaten. Wird letztendlich wegen Vorsatzes verurteilt, wird der geleistete Betrag von VN zurückgefordert.

bei "normalen" Straftaten gilt die vorläufige Zusage nur für fahrlässig verursachte Straftaten, auch hier wird bei einer Verurteilung wg Vorsatzes der geleistete Betrag zurückgefordert.

Bei Straftaten die nur vorsätzlich begangen werden könnten, gibt es keinen Versicherungsschutz.

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Gute Frage, ich hatte da kürzlich eine Diskussion mit meiner Rechtsschutz, denn bei Vorsatz zahlt eine Rechtsschutz wohl keinen Cent, hat mich auch schockiert, denn was ist wenn der Vorsatz nur von der Behörde unterstellt wurde und der Vorwurf erst mal geklärt werden muss? Das wird dann wohl schwierig ohne Rechtsschutz und deren Rechtsberatung, aber so ist leider zur Zeit die Rechtslage...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung