Welche Unterlagen darf das Jobcenter einfordern, wenn Partner Bürgergeld beantragt?

4 Antworten

Vermögen musst du offenlegen, aber es gibt ja Freigrenzen. Macht auch keinen Sinn, etwas verschweigen zu wollen, denn die Banken müssen Auskunft geben.

Wer Geld will, muss sich nackig machen.


Travelbug306 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:02

Ich will kein Geld und möchte auch nicht so verschweigen. Danke

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GutenTag2019  01.08.2024, 13:04
@Travelbug306

Das habe ich verstanden und ich habe auch nichts unterstellt. Deine Frau könnte ausziehen, dann seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr.

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Als Ehepartner oder Person in der Bedarfsgemeinschaft : ALLES. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge usw. (grob : Alles was man vom Empfänger auch verlangen kann, weil man rechtlich gesehen voll mit drinnen hängt)

Wenn die Person nicht mitwirkt, wird halt das Bürgergeld für die andere Person gestrichen

Dein Einkommen wird nach Abzug der Freibetrage auf den Bedarf Deiner Frau und Deiner Kinder angerechnet. Auch wird geschaut was Du alles an Vermögen besitzt.

Vermögen ist alles was vor Antragstellung da war (§12 SGB). Einkommen alles was nach Antragstellung zufließt (§ 11 SGB).

Zusätzlich musst Du alle Konten angeben (auch Revolut oder Paypal) um zu schauen ob Du Vermögen verschoben hast....

Gemäß § 60,66 SGB I seid ihr zur Mitwirkung verpflichtet. Ansonsten wird der Antrag bis zu Nacholung der Mitwirkung versagt.

Woher ich das weiß:Recherche

Du bildetest mit der Frau per Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft.

Es wären alle für die Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Hierzu gehören u.a. die Kontoauszüge der letzten drei Monate.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.