Welche Strafe kann mich erwarten?

4 Antworten

Nun, im Grunde hast du weder aufs Pult gemacht noch bist du einfach herausgegangen. In dem Sinne kann es keine Strafe geben?

Selbst wenn du herausgegangen wärest, hätte nichts groß passieren können, da man den Schülern nicht verbieten kann aufs WC zu gehen. Ausnahme ist natürlich, wenn man alle 5 Minuten gehen möchte und klar ist, dass man gar nicht muss. Aber da wird auch Rücksprache mit den Eltern gehalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin
 der Lehrer sagt Nein

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder.

Der Lehrer DARF das also NICHT verbieten!

Folglich könnte eher dem Lehrer etwas drohen, statt dir wegen einem völlig irrelevanten Kommentar.

Ich hatte das auch mal - war so ein "Mister Überstreng". Ich ging dann einfach zur Toilette, ohne mich um den "Herrn" zu kümmern. Daraufhin wollte er mir einen Verweis geben, weshalb ich dann beim Direx vorstellig wurde.

Das war im letzten Jahrhundert. Auf den Verweis warte ich heute noch...

Geh halt einfach aufs Klo? Egal was der Lehrer sagt, er darf es nicht verbieten