Welche strafe bekomme ich in diesem fall?
Hallo leute
ich habe Strafat im internet vorgetäuscht das ich etwas was unter BTMG fällt anbiete, also straftat vortäusche um die Kripo zu vereppeln , den daran hat die Kripo geglaubt und wegen verdacht auf handel wohnung durchsucht aber keine arznei was unter BTMG fällt gefunden ,
vordergrund wie gesagt ich wollte nur vereppeln , können die mich trotzdem wegen verdacht auf handel urteilen ?
ach ja einziges entlastendes ist bei gutefrage.com habe ich vor der tat mich erkundigt alle haben davon abgeraten kann ich heute noch lesen , aber es gibt fragen wo ich mich schähme beispiel , wenn ein 28 jähriger an eine 15 jährige steht ob er dan Pedophil ist , ja und das will ich unbedingt löschen lassen bevor ich mein nutzer namen an kripo weitergebe , hoffe das der admin da mitmacht und es löscht
jetzt ist meine frage welche strafe bekomme ich in diesem fall ?
bin arbeitslos
2 Antworten
vortäuschen von straftaten
Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
Siehe 145d StGB.
GF.net dürfte kaum als entlastend gelten. Sonst würde jeder so vorgehen und am Ende mit Verweis auf eine Frage behaupten, dass das ja nur ein Scherz gewesen sei.
ja, aber da spricht doch nichts für dich?
Wenn nichts gefunden wird, wird nichts gefunden. Mit etwas Glück wird da nichts passieren. Wenn du dich dumm angestellt hast (ich weiss ja nicht, wie genau du die "vereppeln" wolltest), dann werden die schon auf dich zurückkommen und auch darauf kommen, dass du eine Straftat vorgetäuscht hast.
Wenn wiederum Gründe vorliegen, die darauf schliessen lassen, dass du mit verbotenen Substanzen Handel betreibst, dann wird dich auch eine Frage auf GF.net nicht retten, denn genauso kann man ja davon ausgehen, dass du die Frage nur gestellt hast, um das Vortäuschen einer Straftat vorzutäuschen (klingt lustig, ich weiss) und so einer Verurteilung wegen Handel mit verbotenen Substanzen zu entgehen.
Es ist auch nicht sonderlich glaubhaft, dass jemand sich einfach so in diese Art von Schwierigkeiten bringt. Warum macht man sowas?
Im Übrigen ist das hier keine Rechtsberatung. Du solltest dich mit einem Anwalt für Strafrecht zusammensetzen und dir helfen lassen.
Doch da spricht es für mich genau bei dieser tatzeitraum also monat habe , ich Verreppeln wollen und einer hat es angezeigt die Kripo dachte wirklich wegen fallschilderung wie hier das ich handeln könnte und habe meine wohnung durchsucht aber keine unter btmg fallende arznei gefunden , ich war auch noch nie im besitz von btmg haltige arznei , und ja darauf ist ein bürger eingefallen habe mich angezeigt jetzt muss ich der kripo nachweisen und den spaß ausbaden auch zugeben das ich nur spaß haben wollte hätte nie gedacht das die meine wohnung durchsuchen würden
Melde dich bei einem Anwalt für Strafrecht und lass dir helfen. Mehr kann man dir hier nicht sagen.
Ja da hast du recht mache ich , und ich trolle nie wieder im internet :(
Nein ich meine genau vor der tat habe ich mich bei Gutefrage erkundigt und auch bei der fragestellung geußert das ich die Kripo vereppeln will um Spaß zu haben , jetzt darf ich den Spaß ausbaden mit nachweis das ich die frage bei diesem zeitraum gestellt habe,