Welche Sehleistung muss ich haben beim Amtsarzt?
Hallo, bald muss ich zum Amtsarzt zur Überprüfung meiner Dienattauglichkeit und habe Angst, dass meine Augen ein Problem sein könnten.
Im Dezember 20 habe ich eine Lasik OP vornehmen lassen, da ich eine Sehstärke von - 8 Dioptrien hatte und langsam keine Kontaktlinsen mehr vertragen habe etc. Ich weiß auch garnicht mehr, wie es ist perfekt zu sehen, ob ich jetzt wirklich 100 % sehe, oder ob da mehr geht. Ich sehe hervorragend! Aber vielleicht geht ja mehr?
Bei meiner ersten Nachuntersuchung 24 h später hatte ich über 100 %, bei der zweiten Nachuntersuchung hatte ich auf dem einen Auge 80% und auf dem anderen 90%. Das liegt aber daran, dass die Sehkraft sich nach der OP noch einpendeln muss und man mal bessere und schlechter Tage hat in den ersten paar Wochen.
Ende diesen Monats habe ich den letzten Nachsorgetermin und weiß dann endgültig bescheid, wie meine Sehleistung ist, aber nicht wie viel ich für die Tauglichkeit brauche.. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
2 Antworten
Eigentlich sollte das doch ausreichen, am besten einmal direkt beim Amtsarzt nachfragen.
Voraussetzungen:
Sehtest-Befund von einem Augenarzt (gemäß Vordruck) über den Nachweis der Sehkraft (mit und ohne Sehhilfe (Dioptrien)) und die Untersuchung auf Vorliegen einer Farbsinnstörung.
(Ausnahme: Wird in der JVA Kassel I vor Ort durchgeführt. Ein Befundbericht von einem Augenarzt in der JVA Kassel I ist nur erforderlich, wenn Fehlsichtigkeit oder Augenerkrankung vorliegt).
Quelle:
Hey, meine Frage hat sich erübrigt. Die Frau aus der JVA hat mir alles erzählt :) von Augen ops steht in NRW nichts in den Richtlinien und mindestens 80% auf dem schlechteren Auge :) aber danke :)
Keiner weiß, welchen Beruf du ausübst (Diensttauglichkeit) und normalerweise sollte dir der Amtsarzt das beantworten können, wenn er deine Tauglichkeit überprüft.
Deine künftige Arbeitsstelle wird auch wissen, dass Untersuchungen nicht so möglich sind, wie man selber das will im Moment.
Dann kannst du ja nichts dafür und als Angestellte dürfte das doch kein Problem sein. Sonst könntest du ja nie mehr irgendwo als Angestellte arbeiten.
Ich hoffe, es geht schneller bei dir.
Naja, also von meinem Gesundheitsamt weiß ich schon, dass Termine mitte/Ende April möglich sind.
Naja, im Bereich der Exekutive wohl nicht, ohne Eignung.
Und in das Angstelltenverhältnis werde ich auch erst nach dem Amtsarzt aufgenommen.
Angestellte im Justizvollzugsdienst.
Ich wüsste es gerne vorher, damit ich evtl noch klären und die Untersuchung nach hinten schieben kann. Da die Behörde auch Luft nach hinten hat und eine spätere Einstellung nicht problematisch wäre.