Welche Rechte hat man, wenn der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat?
Hallo,
im März war ich mit unserer Tochter in Köln ein Ballkleid für ihren Abiturabschlussball kaufen. Es handelt sich um eine Kette, die deutschlandweit nur 5x vertreten ist, und garantiert, dass die Kleider exklusiv dort verkauft werden und jedes Kleid nur 1x pro Abschlussklasse abgegeben wird. Bei dem Kleid unserer Tochter sagte man uns außerdem, dass es sich um die erst gerade erschienene Kollektion handelt und es pro Filiale nur jeweils 1 Kleid pro Größe gäbe ( also deutschlandweit so 30-40 Kleider insgesamt) und eine Nachbestellung darüber hinaus bis Ende Juli mit der Lieferung dauern würde.
Trotz des stolzen Preises von 500,- kauften wir das Kleid, weil es unserer Tochter wichtig war etwas besonderes zu haben.
Die Abschlussfeier findet kommenden Freitag statt. Gestern kam durch Zufall heraus, dass ein Mädchen aus ihrer Jahrgangsstufe exakt das gleiche Kleid ( gleichen Farbe, gleicher Designer) hat. Diese hat es in einem kleinen Designeroutlet hier auf dem Land für 200,- gekauft. Sie sagte auch, dass das Kleid nochmals reduziert war, so dass davon auszugehen ist, dass es schon länger dort hing. Normalerweise wird dort Bekleidung aus Insolvenzen günstiger verkauft, aber es handelt sich dort normalerweise um Kollektion von vor 2-4 Jahren. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat.
Wir fühlen uns irgendwie betrogen und natürlich ist unsere Tochter jetzt total unglücklich.
Deshalb habe ich vor morgen in dem Geschäft anzurufen und den Sachverhalt zu schildern.
Denkt ihr, dass man in diesem Fall einen Schadensersatz fordern kann
7 Antworten
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Schadensersatz wird schwer werden. Besten Falls bekommt ihr den Kaufpreis einfach zurück. Wendet euch am Besten an den Konsumentenschutz!
Wenn man wirklich ein Einzigartiges Kleid haben möchte, sollte man sich an eine Schneiderin wenden. Je nach Aufwand seid ihr da mit € 500 auch locker dabei.
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ich denke, dass dies Verhandlungssache sein wird
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Anfechtung würde gehen, aber schwer zu beweisen. Schadensersatz ist auch denkbar aber ebenfalls schwer, hier könnte ein normativer Schaden vorliegen.
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Schadensersatz sicher nicht. Wofuer auch?
Wenn man euch allerdings versichert hat, es handele sich um die gerade erst erschienene neue Kollektion, es sich dann aber um ein Kleid aus einer aelteren Kollektion handelt und ihr die Zusage auch nachweisen koennt, duerftet ihr zumindest vom Kaufvertrag zuruecktreten koennen. Schliesslich wuerde das Kleid dann ja einen Mangel haben (es stammt eben nicht aus der aktuellen Kollektion) und eine Nachbesserung waere unmoeglich.
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hast du irgendetwas schriftlich abgemacht?
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da steht .. das Geschäft.. da die Kette aus 5 Geschäften besteht ..., wo hat das andere Mädchen ihr Kleid her ?
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Pro Abschlussball stimmt dann eigentlich auch. Es steht nirgends geschrieben, dass sich die Kollektion nicht trotzdem jedes Jahr widerholt.
Die Freundin hat es ja Secoundhand gekauft, oder?
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Nicht aus einem Geschäft dieser Kette. Sie hat es in einem „Provinzoutletzenter“ für 200,- gekauft.
Da dieses Kleid schon länger dort hing ( es wurde nochmals reduziert), wird es sich wohl kaum bei unserem Kleid um die aktuellste Kollektion gehandelt haben.
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damit hast du dir deine Frage doch schon beantwortet ....Wir verkaufen jedes Kleid einer Farbe nur ein Mal pro Abschlussball eines Jahrgangs... Und die andere hat es halt von einem anderen Anbieter aus dem Vorjahr vermutlich
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wird es sich wohl kaum bei unserem Kleid um die aktuellste Kollektion gehandelt haben.
Das stimmt schon. Das Versprechen wurde aber nur mündlich gegeben. Schriftlich ist da nicht herauszulesen dass es sich explizit um die aktuellste Kollektion handelt. Nur dass es pro Abschlussball (in dem Jahr) wenige davon gibt.
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Nein, die Freundin hat es in einem Outletstore gekauft ( Neuware).
Die VK in unserem Geschäft meinte, dass es sich bei dem Kleid um die aktuellste Kollektion des Designers handelt und das Kleid erst wenige Tage zuvor in den Laden gekommen wäre und daher auch noch nicht im Onlinestore wäre.
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Laut deinem vorigen Kommentar hing es vermutlich schon länger im Outlet. Also kann es keine Neuware gewesen sein?
Ja, die VK in eurem Laden hat euch nur mündlich zugesichert dass es Neuware ist. Das wird schwer zu beweisen.
Ihr könnt euch noch direkt an den Hersteller wenden und nachfragen.
Das Geschäft gibt schriftlich eine „Exclusivgarantie“.
Das steht auf der Homepage:
“Sei einzigartigWir verkaufen jedes Kleid einer Farbe nur ein Mal pro Abschlussball eines Jahrgangs. Dadurch kannst du sicher sein, dass du auf deinem Ball die Einzige bist, die dein Kleid trägt. Unser Einzigartigkeitsversprechen ist ideal für Abschlussklassen und Abiturjahrgänge.“
Das mit der neuen Kollektion habe ich nur mündlich. Das Kleid war zum Zeitpunkt unseres Kaufs noch nicht im Onlineshop, jetzt nur auf Anfrage verstellbar.