Welche Rechte haben wir und was können die dagegen machen?

7 Antworten

Der Ganz zum Mieterverein war die richtige Entscheidung!

Hier gibt es einfach zu viele Widersprüche um eine seriöse Bewertung des Falls abgeben zu können.

aber der neue Hausbesitzer hat die Dusche ja im Jahr 2009 wegen auslaufender Wasser aus der Wand durch ihren Handwerker komplett ausbauen und neue duschwanne einbauen und ein paar neue Fliesen verlegt,,,, deshalb kann er ja uns nicht ungenegmigte Einbau von Dusche unterstellen was sagt ihr dazu ?

Du schreibst:

aber hallo der Vermieter hat das Haus vor 20 Jahren gekauft ,

Das wäre also um 2004 gewesen.

Dann hat der Vermieter den Handwerker auch beauftragt und bezahlt.

Der Einbau einer Dusche ist kein Hexenwerk und durch einen geübten Handwerker auch sicher fachgerecht zu erledigen.

aber der neue Hausbesitzer hat die Dusche ja im Jahr 2009 wegen auslaufender Wasser aus der Wand durch ihren Handwerker komplett ausbauen und neue duschwanne einbauen und ein paar neue Fliesen verlegt,,,,

Kompliment. Sich so genau an Daten zu erinnern, die bereits 20 Jahre zurück liegen finde ich toll. Es gibt doch auch sicher weitere Famililenmitglieder, die sich ebenfalls erinnern können.

Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre. Das spielt aber auch keine große Rolle.

Der Vermieter muss beweisen, dass die Dusche widerrechtlich und ohne Genehmigung durch den Mieter verbaut wurde - nicht umgekehrt.

Das sehe ich also ganz entspannt.

Mein Tipp:

Mach dir mal ein sog. Gedächnisprotokoll.

Hierfür schreibst du einfach mal alles was dir zur Sache einfällt auf ein Blatt Papier.

Alles an was du dich später noch erinnerst trägst du einfach nach.

Bei Wasserschäden weiß man vielleicht noch welche Ursache es damals gab. Eventuell gibt es auch andere Nachbar, die ähnliche Probleme hatten wie du.

Der Vorteil eines Gedächnisprotokolls ist Folgender:

Wenn du deine Erinnerungen aufschreibst, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass du später beim Mieterverein etwas vergisst.

welche Rechte haben wir ? Den er fordert die Dusche von uns auszubauen bis zum 31.07 wird sind im urlaub

Da dir der Vermieter eine Frist gesetzt hast, solltest du der Forderung auf jeden Fall widersprechen.

Wie wehre ich mich gegen Forderungen des Vermieters
  1. Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache

Durch den Mieter schuldhaft verursachte Schäden an dem Mietobjekt sind vor Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

a) Wann ist ein Schaden durch vertragsgemäße Nutzung entstanden, wann schuldhaft verursacht?

Weitere Infos zum Thema findest du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-wehre-ich-mich-gegen-forderungen-des-vermieters-am-ende-des-mietvertrags_065564.html

Ihr müsst gar nicht zurückbauen, wenn ihr es nicht habt ändern lassen. Er muss euch erstmal nachweisen, dass ihr das wart. Das dürfte unmöglich sein. Da rasselt einer mit unscharfen Säbeln.

Sie haben da Recht darauf zu verweisen, dass die gerügte Veränderung der Dusche nicht durch Sie erfolgt ist.

Der Vermieter muss im Zweifel anders Behauptetes seinerseits beweisen; z.B. durch Fotos die als Anlage zum Übergabeprotokoll gefertigt wurden.

Ihrem Vortrag zu folgen, kann er das nicht.

Lass ihn machen, er muss euch nachweisen, das ihr die Änderung vorgenommen habt, kann er nicht, also hat er Pech gehabt.