Welche Motorrad-Visiere sind legal und welche nicht?
Ich möchte mir ein dunkel getöntes Visier für meinen Helm kaufen, z.B. so eins:
Allerdings scheinen nicht alle legal zu sein. Selbst im Laden sagte man mir, dass einer nicht legal sei und lachte. Ich will aber eig. kein illegales Visier haben. Auch hörte ich, dass man die nachts generell nicht fahren darf. Ich brauche mal Aufklärung.
Was ist da verboten und was nicht? Woran erkenne ich das? Gibt's da ne ABE Nummer oder sowas? Sind verdunkelte wirklich alle Nachts verboten?
1 Antwort
Also ich kann allgemein bestätigen, dass alle Visiere, welche die Sicht verdunkeln (also auch z.B. verspiegelte Visiere), nachts verboten sind.
Wie es tagsüber aussieht weiß ich nicht. Ich habe eine Sonnenblende zum herunterklappen. Auf dieser steht klein, dass sie nur Tagsüber erlaubt ist.
Bei so einer Aussage würde mich die Quelle sehr interessieren!
Ich habe jetzt mal kurz die Suchmaschine angeworfen (hätte übrigens der Fragesteller auch mal machen können) und das hier gefunden:
Verspiegelte und stark getönte Visiere müssen für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen und dürfen nur bei Tageslicht und guten Wetterbedingungen genutzt werden. Schon auf Dämmerungsfahrten und natürlich bei Dunkelheit sind sie verboten, in einigen (Urlaubs-)Ländern sogar generell. Bei Missachtung dieses Verbotes ist mit rechtlichen Konsequenzen und im Falle eines Unfalls sogar mit Regressforderungen der Versicherung zu rechnen.
Das widerspricht deiner Aussage und beantwortet nebenbei die Frage des Fragestellers.
Mir ist kein Gesetz bekannt, dass solche Visiere in Deutschland verbietet. Da sich jedoch Versicherungen gern herausreden habe ich mal meine angeschrieben. Mir wurde bestätigt, dass verdunkelte oder verspiegelte Visiere nicht verboten sind. Jedoch wird im Falle eines Unfalls genau untersucht, ob ein solches Visier ggf. ursächlich für den Unfall war.
Ich selbst fahre schon seit über 10 Jahren mit dunklem/verspiegeltem Visier und wurde auch durch die Polizei noch nie auf ein Verbot angesprochen.
StVo §21a
“(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
Da nicht explizit auf Visiere und deren Beschaffenheit eingegangen wird, gibt es gesetzlich kein Verbot.
Sonnenbrillen oder integrierte Sonnenblenden sind ja ebenfalls nicht verboten.
Ohne jetzt ewig darauf herumzureiten, ich kenne viele mit getöntem Visier und habe auch selber damit überhaupt kein Problem. So soll es nicht rüberkommen.
Aber trotzdem schreibst du ja selbst:
muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
und ich denke hier sieht der Gesetzgeber erstmal allgemein ein getöntes Visier nachts während einer Fahrt nicht als geeignet an. So etwas wie "ab 20 Uhr sind getönte Visiere nicht zulässig" wirst du im Gesetzestext natürlich nicht finden.
Würde man nach einem Unfall herausfinden, dass ich meine Sonnenblende heruntergeklappt hatte, würde man mir das genauso zur Last legen, wie wenn ich mit einem getönten Visier gefahren bin.
Solange eben nichts passiert interessiert es keinen, aber wenn, dann versuchen alle (v.a. die Versicherungen) möglichst viel auf dich abzuwälzen und da wird jede Kleinigkeit genutzt. Egal ob realistisch oder nicht.
Wie das jetzt ist, wenn du während der Zeit das Visier offen hast, weiß ich nicht. Das wären dann Detailfragen die entsprechend geklärt werden müssen. Auch Fragen, wie ab wann es denn genau ungeeignet ist überlasse ich mal lieber irgendwelchen Juristen.
Doch eigentlich ist es ein Konsens, dass bei Dunkelheit im Schadensfall einem so ein Visier angelastet wird.
Ganz abgesehen davon würde ich auch selber nachts nicht mit so etwas fahren wollen. .. ganz aus eigenem Interesse.
Es gibt kein explizites Verbot für dunkle Visiere bei Nacht. Jedoch kann einem das negativ ausgelegt werden.