Welche Massnahmen ergreift der Notarzt bei einem Patienten, der (meist nach exzessivem Alkoholkonsum) an seinem Erbrochenen erstickt?
Ich habe das einmal selbst erlebt, ein älterer Urlauber hatte vermutlich einen Herzinfarkt erlitten und hatte Erbrochenes inhaliert
3 Antworten
Das kommt darauf an. Die Atemwege Freimachen und anschließend Freihalten-/ sichern, hat oberste Priorität. Dazu, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, angefangen von einfachen Basismaßnahmen wie den Kopf zur Seite drehen oder die stabile Seitenlage, damit Erbrochenes abfließen kann über das manuelle Ausräumen der Mundhöhle mit den Fingern, unter Verwendung von Einmalhandschuhen natürlich über die Absaugung mittels Absaugpumpe bis hin zur endotrachealen Intubation (Einführen eines Beatmungsschlauches unter Sicht in die Luftröhre als notärztliche Maßnahme). Jenachdem, ob noch ein Kreislauf vorhanden ist, geht es "nur" um die Sicherung der Atemwege und ggf. Beatmung oder, wenn der Patient keinen Kreislauf mehr hat, um die Reanimation (Wiederbelebung). Das Erbrochene, welches aber bereits in der Lunge ist, kann vor Ort nicht entfernt werden. Dieses, führt dann im weiteren Verlauf allermeist zu einer Pneumonie, also zu einer Lungenentzündung sodass es vorkommt, dass Patienten zwar in der Situation primär noch gerettet werden können aber im weiteren Verlauf dann noch an der Lungenentzündung versterben.
Mfg
Wer erstickt ist, ist ja klinisch tot. Oder ist es demnächst, denn wer nicht atmet, dessen Herz wird sehr bald stehenbleiben. Dementsprechend wird jemand, der an seinem Erbrochenen erstickt, natürlich wiederbelebt.
Natürlich wird vom Rettungsdienst/Notarzt dann auch künstlich beatmet. Dafür muss der Atemweg, also die Luftröhre, freigemacht werden. Dazu wird evtl vorhandenes Erbrochenes mittels einer Ansaugpumpe entfernt und dann kann beatmet werden. Die Basis der Wiederbelebung ist natürlich die Herzdruckmassage.
Luftröhrenschnitt wenns net anders geht