Welche Konsequenzen können den 12-13jährigen Kumpels erwarten?
Da sie strafunmündig sind erlauben sie sich alles. Sie sind direkte Hausnachbarn , treffen sich täglich draußen um Mist zu bauen.
1. Probierteller am Erdbeerhaus komplett gegessen , als die Verkäuferin sich dagegen beschwerte, wurde sie mit Erdbeeren beworfen und mit einem Stock geschlagen.
Sie rief zwar die Polizei, aber diese haben sie nur an den Eltern abgegeben dann das Jugendamt informiert.
2. Im Supermarkt haben die beiden Pornohefte geklaut , das Obst gegen die Wand geschmissen
3.im Winter ältere Herren und Damen, Kinder, mit Schnee eingeseift ( ins Gesicht ) und beworfen
4. Wasserbomben aus dem Fenster werfen auf Autos, Fußgänger und Fahrradfahrer
5. Absperrbänder hochziehen wenn Fahrräder und Autos die Straße überqueren wollen
9 Antworten
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Jedesmal die Polizei rufen. Auch wenn sie strafunmündig sind, führt das bei mehreren registrierten Aktionen dazu, dass das Jugendamt automatisch von der Polizei eingeschaltet wird. Mehr kann man da nicht wirklich machen. Die geschädigten Personen haben natürlich die Möglichkeit, ihren Schaden zivilrechtlich einzuklagen.
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Auch unter 14jährige werden irgendwann vom Richter zur Räson gezogen, wenn sie an einer Tour absichtlich solche Sachen bringen.
Immer schön anzeigen und die Polizei holen. Die Behörden sammeln das und es kommt der Zeitpunkt, an dem sie aktiv werden.
Bis dahin besteht die Gefahr, dass die Eltern bestraft werden. Man könnte ihnen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen.
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Ähm? Nein.
Falls du das meinst:
Die Behörden sammeln das und es kommt der Zeitpunkt, an dem sie aktiv werden.
muss ich dir leider sagen, dass das alter zum Tatzeitpunkt entscheidend ist. Wenn die Bengel mit 14 dann immer noch Mist bauen können sie dann dafür zur Rechenschaft gezogen werden, nicht aber für die Taten die davor begangen wurden.
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Du kennst nur die Theorie. Von Praxis hast du keine Ahnung. Aber bitte, wie du meinst. Ein Tipp: Lies dir die Antwort von geheim007b durch. Der weiß das auch.
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geheim007b bezieht sich auf die zivilrechtliche Seite. Wenn das auch dein Punkt war ist das aus dem oben ausgeführten nicht wirklich ersichtlich. Zivilrechtlich kann natürlich auch ein Kind ab 7 haftbar gemacht werden, das ist richtig. Strafrechtlich, und darauf bezog ich mich, ist jedoch nichts zu machen. Da kann höchstens das Jugendamt erzieherische Maßnahmen einleiten.
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Mein Fehler. Ich meinte seinen Kommentar auf sich selbst als Ergänzung.
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Jugendamt ist ne Strafe. Polizei merkt sich das auch, auch wenn das weder im Führungszeugnis landet, noch zu strafen führt.
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sie sind nicht straffähig, wohl aber deliktfähig. Sie erwartet Schadenserstzforderungen die via Titel 30 Jahre lang gepfändet werden können.
- Körperverletzung -> Schmerzensgeldforderugn
- reinigungskosten für die Hausfasade
- wiederum schmerzensgeld
- wenn dabei ein Unfall passiert wird es richtig teuer
- siehe 4
im "blödesten" fall können das auch 5stellige summen sein... die gilt es abzubezahlen wenn sie irgendwann mal Arbeiten.
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zusätzlich dazu heißt strafunmündig nicht dass das ganze nicht dokumentiert wird.... theoretisch sollte das auf urteile ab dem 14. Lebensjahr keine auswirkungen haben.... aber es gibt da ja immer noch den Ermessensspielraum.... und der kippt dann eindeutig ins negative.
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Zivilrechtliche Ansprüche erwartet diejenigen.
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- etc.
Wie soll das gehen wenn sie noch nicht strafmündig sind?