Welche Konsequenzen gibt es beim Mobbing?

5 Antworten

Das hängt sehr vom Schweregrad der Vorfälle ab und ob man vorher schon negativ aufgefallen ist, sowie auch davon ob man sich anschließend einsichtig und kooperativ verhält oder nicht.

Je nachdem ist von einem ermahnenden Gespräch mit Entschuldigung beim Opfer, ein Vortag über die Folgen von Mobbing und Gewalt vor der Jahrgangsstufe, über ein Elterngespräch mit Schulverweis, bis hin zum Rauswurf von der Schule + Anzeige alles möglich.

Je schwerwiegender die Vorfälle und im Wiederholungsfall werden die Konsequenzen entsprechend schwerwiegender ausfallen.


Ich3001692 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 14:41

Das anfassen passiert schon seit Wochen, ob man negativ aufgefallen ist: Ja, manchmal. Bei der Kooperation bin ich mir sicher das es kein Problem wird. Das ist übrigens in der 10. Klasse passiert sind die Strafen dann, stärker?

0
NewBegin2018  20.06.2024, 17:08
@Ich3001692

Das kann schon sein, dass es in den höheren Klassen stärkere Konsequenzen gibt.

Letztlich hilft es nur, zu dem zu stehen was man verbockt hat. Sie/Er sollte sich Gedanken machen, was man der Person damit angetan hat und vielleicht auch selbst Vorschläge machen um der Person zu zeigen, das es einem wirklich leid tut.

Reue sollte schließlich echt sein und nicht nur gezeigt werden um möglicherweise eine mildere Konsequenz zu bekommen.

Wenn sie/er wirklich bereit ist, im Gespräch eine koorperative Lösung zu finden, denke ich schon, das man zumindest einen Rauswurf von der Schule abwenden kann.

Natürlich darf sich das dann aber nicht mehr wiederholen. Und am Ende gilt es mit den Konsequenzen so zu leben wie sie kommen und daraus zu lernen.

0

macht man einfach nicht! also Konsequenzen sollte es schon geben Beispiel Ärger , Verweis

Verweis -> Ausschließung aus der Schule -> Strafrechtliche Konsequenzen

Unterschiedlich. Intensives Gespräch mit der Schulleitung dürfte das Mindeste sein. Sollte man sich in dem Opfer getäuscht haben, ist auch ein blaues Auge im Rahmen des Möglichen.

Anzeigen, Verweise aus der Schule, Strafrechtliche Konsequenzen