Welche Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen?
Servus zusammen,
Da ich mir bald ein neues gebrauchtes Auto zulege, welches weiter weg steht, brauche ich dafür nun ein Kurzzeitkennzeichen.
Was ich dafür brauche habe ich bereits vom Händler bekommen. Mein Problem ist nun das ich nicht weiß wo ich das Kennzeichen beantragen soll, da ich es nicht mehr auf das Amt in Meinem Heimatwohnort schaffe. Da ich mich aktuell Geschäftlich mehrere Wochen an einem anderen Standort befinde, wollte ich Versuchen das Kennzeichen einfach hier zu Beantragen. Denkt ihr das geht, obwohl man das eigentlich nicht kann?
Soll ich dann auf dem Formular meinen Wohnort als Ziel angeben oder der Landkreis wo ich es beantragen will oder spielt mein Ziel keine Rolle so lange ich es von A nach B überführe?
vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
wie z.B.: erlaubte Fahrten
- Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
- für Probefahrten
- Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
- Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
Die endgültige Zulassung deines Autos jedoch kannst du nur bei der zuständigen Zulassungsstelle am Wohnort selbst erledigen bzw. mit Vollmacht durch eine andere Person.
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder.
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Quelle: Google
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden und können bundesweit zugelassen werden!