Welche Besoldungsgruppe nach abvsolviertem Dualen Studium beim BND?

3 Antworten

Hallo,

ich frage mich momentan wie das Einstiegsgehalt beim BND im höheren nicht technischen Dienst ausschaut. Außerdem würde ich gerne erfahren, ob die Zeitabhängigen Stufen durch die 3 Jahre im Studium angerechnet werden.

Beste Grüße, und ich danke für hilfreiche Antworten!

Hallo,

das Einstiegsgehalt beim Bundesnachrichtendienst (BND) im höheren nicht-technischen Dienst kann variieren, je nach spezifischer Position und Qualifikation. Generell richtet sich das Gehalt nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und den entsprechenden Besoldungsgruppen.

### Einstiegsgehalt im höheren Dienst

Im höheren Dienst beginnt man in der Regel in der Besoldungsgruppe A13. Das Grundgehalt in dieser Besoldungsgruppe liegt je nach Erfahrungsstufe (Stufe 1 bis 8) zwischen etwa 4.400 und 6.200 Euro brutto im Monat (Stand 2024). Es können zusätzliche Zulagen und Sonderzahlungen hinzukommen, die das Gesamteinkommen beeinflussen.

### Anrechnung der Studienzeit

Die Anrechnung der Studienzeit auf die Erfahrungsstufen ist im öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich, jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren:

1. **Art des Studiums**: Ein Studium, das als Vorbereitungsdienst oder als duales Studium im Rahmen einer Beamtenlaufbahn absolviert wurde, wird in der Regel vollständig angerechnet.

2. **Berufserfahrung**: Wenn du während des Studiums relevante Berufserfahrung gesammelt hast, kann diese ebenfalls angerechnet werden.

3. **Rechtslage und interne Regelungen**: Die genaue Anrechnung hängt von den spezifischen Regelungen des BND und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

Es ist ratsam, sich direkt beim BND oder bei der zuständigen Personalabteilung zu erkundigen, um genaue Informationen über die Anrechnung der Studienzeit und die Einstufung in die Besoldungsgruppen zu erhalten.

Beste Grüße und viel Erfolg bei deiner Karriereplanung!


Hoich  21.07.2024, 00:47

Chat GPT? Wirklich?!

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Jeder Beamte verdient nach der Besoldungstabelle, auch jene des Bundesnachrichtendienstes. Beim höheren Dienst beginnt es mit A13, aktuell 4592,31 € in der Stufe 1. Zusätzlich kommt dazu die nachrichtendienstliche Zulage i.H.v. 250 € bei der obigen Besoldung. Die Anwärterzeit wird den Dienstjahren angerechnet, d.h. du kommst in die Stufe 2 bei Verbeamtung.

5017,10 € (A13 Stufe 2) + 250 € (nachrichtendienstliche Zulage) = 5.267,10 €

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bankier 🏦

Milchbraue201 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 01:18

Danke für deine persönliche und trotzdem ausführliche Antwort

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Mit dem 3-jährigen dualen Studium erwirbt man die Laufbahnbefähigung für dem gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und nicht für den höheren Dienst.

Der Einstieg im gehobenen Dienst erfolgt in Besoldungsgruppe A9 Stufe 1 BBesG. Zzgl. erhält man beim BND eine Nachrichtendienst-Zulage nach Anlage IX Nummer 8 BBesG.

Die Zeit des dualen Studiums wird im gehobenen Dienst nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet, jedoch zählt diese Zeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit und zählt damit für die höhe der späteren Versogungsbezüge und für die Wartezeiterfüllung, um in den Ruhestand zu gehen.

Im höheren Dienst erfolgt der Einstieg in Besoldungsgruppe A13. Die Stufe richtet sich hier danach, ob man direkt nach der Schule ein Studium an einer Hochschule oder Universität absolviert hat, oder man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens aus dem gD kommt.

Im ersten Fall wird man in Stufe 1 eingruppiert. Wenn man jedoch durch ein Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst hochkommt, also man bereits im gehobenen Dienst beschäftigt ist, wird die Zeit des Aufstiegsstudiums mit angerechnet.

Auch im höheren Dienst beim BND gibt die Nachrichtendienst-Zulage.

Die Höhe der Grundbezüge finden sich in Anlage IV BBesG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst