Welche Auswirkungen hat der Nationalsozialismus noch heute auf die Kirche?

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Z.B. ist der Reichkonkordatsbeschluss immer noch gültig, obwohl er längst hätte abgelöst werden sollen. Den Kirchen beschert es Einnahmen bis zum St. Nimmerleinstag. Somit besteht seitens der Kirchen auch kein Interesse, daran irgendwas zu ändern.


wolfruprecht  07.10.2023, 16:20

Das Reichskonkordat soll doch nicht abgelöst werden, seit wann denn das? Erstens sind Konkordate auf Völkerrechtsebene angesiedelt — da ist eine Auflösung eines Vertrags schon mal schwierig und kompliziert — und zweitens, es müsste dann ja ein neues Konkordat geschlossen werden. Was sollte da eine Ablösung denn wirklich bringen? So verschieden sind die Konkordate mit den einzelnen Staaten gar nicht, die ähneln sich weitgehend.

Wenn du allerdings mit der Ablöse der staatlichen Verpflichtungen z. B. die Besoldung der Bischöfe und der Domkapitulare meinst, dann hat das mit dem Reichskonkordat praktisch nichts zu tun. Denn das sind Lasten, die sich durch die Enteignungen in der Säkularisation ergeben hatten. Außerdem ist es nicht wahr, dass es seitens der Kirche kein Interesse an der Ablöse gäbe. Es ist vielmehr der Staat, der kein Interesse daran hat. Daher hat bisher jede Regierung bzw. Partei, die sich damit befasst hat, dieses Thema schnell wieder in der Versenkung verschwinden lassen. Der Staat sieht sich nicht in der Lage, das abzulösen bzw. wenn es konkret wird, hat er bisher immer schnell den Rückzieher gemacht.

N. b. an den Fragesteller: Wie kannst du nur diese inhaltlich total falsche Antwort als "Hilfreichste Antwort" auswählen???

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Nofear20  07.10.2023, 16:55
@wolfruprecht
Wenn du allerdings mit der Ablöse der staatlichen Verpflichtungen z. B. die Besoldung der Bischöfe und der Domkapitulare meinst, dann hat das mit dem Reichskonkordat praktisch nichts zu tun.

Das kann man so nicht sagen, da ja die Staatsleistungen durch den Konkordatsbeschluss fortgeschrieben wurden, obwohl sie laut Artikel 138 der Weimarer Verfassung hätten längst abgelöst werden müssen.

Neben den Umständen des Zustandekommens[19] des Konkordats wird von Kritikern vor allem vorgebracht, es unterlaufe die Trennung von Staat und Kirche. Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stehe damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen seien, was in den mehr als 100 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist.  Quelle: Wikipedia

Der Staat sieht sich nicht in der Lage, das abzulösen bzw. wenn es konkret wird, hat er bisher immer schnell den Rückzieher gemacht.

Weil die Vorstellungen der Kirche jenseits von gut und böse sind. Es gibt auch Stimmen, die sagen, dass die Verpflichtungen durch die immensen Zahlungen längst abgegolten sind. Wer, außer der Kirche, kann sich eine Enteignung derart versilbern lassen?

Dazu kann ich nur das Buch von Carsten Frerk empfehlen, der sich seit Jahren intensiv mit der Kirchenfinanzierung beschäftigt.

https://www.carstenfrerk.de/wb/buecher/violettbuch-kirchenfinanzen.php

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wolfruprecht  07.10.2023, 19:57
@Nofear20

Die Verpflichtungen bestehen weiterhin, da es überwiegend Stiftungen waren, die sich der Staat praktisch genommen hatte, aber nicht bedacht, diese Verpflichtungen auch erfüllen zu müssen. Die Verpflichtungen waren meist zum Unterhalt oder Betrieb der Einrichtungen vorgesehen. Durch die Enteignung war den Stiftungen die finanzielle Grundlage entzogen, sollten aber die Einrichtungen weiter betreiben, die der Staat nicht übernehmen wollte und konnte. Dadurch kam es zu einer Einigung, die für beide Seiten tragbar wurde.

Die Verpflichtungen, die bis heute bestehen, sind praktisch ein Ausgleich für entgangene Einkünfte, sie sind kein Ausgleich für die enteignete Substanz. Entweder der Staat gibt mit der Ablöse auch die Substanz zurück — um damit dem Stifterzweck wieder zu ermöglichen — oder er trägt weiterhin die Lasten bzw. den Ausgleich. Der Staat zieht Letzteres vor. Es ist also eher ein Problem aufgrund des Stiftungsrechtes als ein Problem mit der Kirche als solche.

Übrigens: Carsten Frerk ist keine seriöse Quelle. Er vergleicht quasi Äpfel mit Birnen. Das haben auch andere längst schon nachgewiesen. Ich hatte sein Violettbuch gelesen. In Erinnerung bliebt mir einer seiner "interessantesten" Plattfüße, die er gefahren hat: "Nichtrealisierte Einkünfte" zählte er den Transferleistungen hinzu. Oder die Geltendmachung der Kirchensteuer als Spende bei der Einkommensteuererklärung und damit ein Reduzierung der Steuerlast der Kirchenmitgöieder zählte er als "Staatsleistung" an die Kirchen. Eine seriöse Aufrechnung ist das nicht bzw. damit macht er sich absolut unglaubwürdig.

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Nofear20  08.10.2023, 07:05
@wolfruprecht
Die Verpflichtungen, die bis heute bestehen, sind praktisch ein Ausgleich für entgangene Einkünfte, sie sind kein Ausgleich für die enteignete Substanz.

Das kommt darauf an, wie man rechnet. Manche halten die Verpflichtungen für längst abgegolten. Man könnte ja mit einem symbolischen Euro einen Schlussstrich ziehen und das verfassungsgemäße Gebot der Trennung von Kirche und Staat endlich Rechnung tragen.

Übrigens: Carsten Frerk ist keine seriöse Quelle.

Wenn man nur als "seriös" anerkennt, was der Kirche nützt, dann mag das so sein.

Die Kirche im Nachkriegsdeutschland hat sicher auch davon profitiert, dass in der CDU viele nationalsozialistisch vorbelastete Politiker waren, die am engen Verhältnis von Kirche und Staat interessiert waren. Dabei gebietet ja die Verfassung eine strengere Trennung von Kirche und Staat. Mit der permanenten Verschiebung der Ablösung der staatlichen Leistungen befindet sich Deutschland in einem fortgesetzten Rechtsbruch.

Oder die Geltendmachung der Kirchensteuer als Spende bei der Einkommensteuererklärung und damit ein Reduzierung der Steuerlast der Kirchenmitgöieder zählte er als "Staatsleistung" an die Kirchen. 

Steuervergünstigungen sind selbstverständlich Subventionen und schmälern die Steuereinnahmen. Da hat Frerk völlig recht. Diese außer Acht zu lassen, wäre unseriös.

Es gab ja einen Gesetzentwurf der Koalition, aber es sind wohl die Länder, die das blockieren.

https://hpd.de/artikel/gesetzentwurf-zur-abloesung-staatsleistungen-17834

Über den christlichen Lobbyismus hat Frerk übrigens auch ein Buch geschrieben:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenrepublik_Deutschland

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Ich wüsste keine Änderungen, die speziell auf die Zeit des Nationalsozialismus zurückzuführen wären. Welche wären es denn?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, Dank des Reichskonkordates macht sich der Staat immer noch zum Steuereintreiber der Kirchen - einmalig auf der Welt…


Kevin3701 
Beitragsersteller
 07.10.2023, 13:06

Ich meine eher auf die heutige Handlungsweise der kirche

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wolfruprecht  07.10.2023, 08:03

Quatsch, auch ohne Nationalsozialisten wäre es zu einem Konkordat gekommen. Das war schon viele Jahre vorbereitet gewesen. Übrigens ist das bayrische Konkordat aus dem Jahre 1924. Auch viele andere Länder haben Konkordate mit dem Vatikan geschlossen, die meistens sehr ähnlich ausfallen.

Kirchensteuer gibt es nicht nur in Deutschland. Es gibt sogar einige Länder in Europa mit Staatskirchen (z. B. Griechenland und Schweden).

Das Steuereintreiben für die Kirchen lässt sich der Staat allerdings auch lukrativ vergüten. Je nach Bundesland sind das zwischen 2 und 4 Prozent des Kirchensteueraufkommens bei etwa 1% Aufwand. Ausnahme, wie so oft, in Bayern: Da macht es nicht der Staat, sondern die Katholische Kirche selbst mit eigenen Kirchensteuerämtern.

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