Weiterversorgung bei Anbieterwechsel, darf bei der Weiterversorgung des alten Internetanbieters die Geschwindigkeit reduziert werden?

1 Antwort

Nur mal kurz zur Zusammenfassung: du hast deinen alten Internetvertrag gekündigt und bist zu einem anderen Anbieter gewechselt. Dein alter Anbieter versorgt dich trotz Vertragsende aber weiter mit Internet, bis der neue Anbieter die Umstellung durchführen konnte.

Im Prinzip ist dein alter Internetanbieter nicht verpflichtet, dir auch nur ein Bit über die Leitung zu schicken. Der Vertrag ist beendet und wie du mit Internet versorgt bist, ist deine Angelegenheit. Diese Weiterversorgung ist also eine Kulanzsache - ein freiwilliges Angebot deines alten Anbieters und da kann er auch festlegen, wie viel Geschwindigkeit er dir zur Verfügung stellt. Anders wäre es, wenn noch ein Vertragsverhältnis besteht, dann muss der Anbieter auch zu den gewohnten, vereinbarten Konditionen liefern.