Weitere Ärztliche Untersuchung bei der Bundeswehr?

1 Antwort

Hinsichtlich des Dienstantritts wird das Ergebnis der wehrmedizinischen Begutachtung im Rahmen der Einstellung nicht ein weiteres mal überprüft. Eine Einstellungsuntersuchung wird nur dann durchgeführt, wenn die Soldatin oder der Soldat im Zuge der Befragung durch die Disziplinarvorgesetze bzw. den Disziplinarvorgesetzten eine Veränderung des Gesundheitszustandes angibt (z. B. durch Erkrankung, Unfall etc.) oder die letzte Grunduntersuchung mehr als 36 Monate zurückliegt. Bei Veränderungen wird der ärztliche Dienst den Tauglichkeitsgrad gegebenenfalls anpassen. Des Weiteren wird im Verlauf des Dienstantritts eine Begutachtung durch eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt der Bundeswehr durchgeführt.


haxboi3454 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 10:59

danke aber kann es z.b trotzdem zwischendurch wenn sie lust haben zu einem drogentest kommen ?

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