Was kann man im Falle der aktiven Wehrpflicht entscheiden?

4 Antworten

Vor Aussetzung der Wehrpflicht war folgender Ablauf üblich:

Erst kam die Erfassung.

Meistens folgte irgendwann die Musterung. Hier wurden Eignung und Tauglichkeit geprüft. Dort konnte der Wehrpflichtige Verwendungswünsche angeben (Heer, Luftwaffe, Marine, gewünschte Tätigkeit usw.). Wenn möglich, kam die Bundeswehr weitestgehend den Wünschen nach.

War der Wehrpflichtige tauglich, erfolgte irgendwann die Einberufung und dann ging es dementsprechend zum Dienstantritt zur AGA, danach in die Verwendung.

Wird wohl ähnluvh sein wie jetzt. Man sagt dir wo du hin kannst und du kannst es dir aussuchen. Die Auswahl ist dann aber warscheinlich begrenzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehem. Soldat

Niemand darf zum Dienst an der Waffen gezwungen werden. Du kannst einen Ersatzdienst leisten (Zivildienst, Katastrophenschutz, ...) Du musst natürlich icht in den Knast.

Es sei denn, die afd ist in der Regierung, dann weiß man es nicht.

Wenn Du Dienst an der Waffe leistest, sind die Wahlmöglichkeiten aber sehr begrenzt. Ich glaube, so flexibel ist die Bundeswehr nicht. Am Ende würde der Dienst noch jemandem Spaß machen; das geht natürlich nicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... Land, Luft oder Wasser ...

Am Ende der Musterung ist ein Gespräch. Da kannst du Wünsche äußern.
Ob davon Gebrauch gemacht wird, richtet sich auch nach dem Tauglichkeitsgrad.