weiß jemand wie das mit der gewinn und Verlustverteilung bei der Limited ist?

1 Antwort

Wie immer bei diesen Themen, die mit Steuern zu tun haben, ist die Antwort "es kommt darauf an."

Erstmal, wo ist der Sitz nach deutschem Steuerrecht. Woher diese blöde Frage? Ganz einfach nach dem Körperschaftsteuerrecht, ist der Sitz, der Ort der geschäftlichen Oberleitung. Also da wo alle Entscheidungen fallen.

Wenn da deutschland ist, werden alle Vorschriften des deutschen Steuerrechts gültig. als Abschluß in D, erstellen, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuererklärung abgeben.

Dazu die Bilanz beim Companies House in Cardiff, durch den betrueer der Ltd. in England hinerlegen lassen. Dazu eine Ansässigkeitbescheinigung des deutschen FA einreichen, damit in GB nicht zusätzlich Steuer berechnet wird.

Die Gewinnverteilung ist dagegen im Normalfall ganz einfach. Wer ist Gesellschafter, mit welchem Anteil. danach wird geteilt, wenn im Vertrag nichts anderes steht.