WEIHNACHTSGELD ZURÜCKZAHLEN?


24.09.2024, 21:30

Sollte dann 12/12 bekommen. Oder?

4 Antworten

Ja, das ist korrekt. Du musst bis 31.3. dort bleiben, um es zu behalten.

Außer du wirst gekündigt oder gehst in Rente.

Ist nicht überall so, aber bei den meisten. Habe mal im öffentlichen Dienst gearbeitet, befristet bis 31.3. , bekam dann ab Februar einen festen Job und musste das WG zurück zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kann dir tatsächlich passieren, lies das im Vertrag nach da muss es den Punkt mit Sonderzahlung geben

Wenn Weihnachtsgeld nicht tariflich festgeschrieben ist, handelt es sich meist um eine freiwillige Leistung. Die Gewährung von Weihnachtsgeld kann dann an Bedingungen geknüpft werden. Beispielsweise den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis mindestens 30.03. des Folgejahres.

Genaueres erfährst du aus deinem Vertrag oder im Zweifelsfall vom Arbeitgeber.


m84needhelp 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 21:41

Nirgendwo ist solch ein Datum zu finden. Der einzige Text zum Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld habe ich oben mal nachgetragen.

Ja, das Stimmt.

Meist gibt es irgendwo die Klausel, das man das Geld zurückzahlen muß, wenn man vor dem 31.03. des Folgejahres den Betrieb verlässt.


m84needhelp 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 21:40

Nix zu finden in meinem Vertrag. Da steht nirgendwo der 31.03 Nur das was ich oben nachgetragen habe.