WEIHNACHTSGELD ZURÜCKZAHLEN?
Hallo!
Möchte zum 01.01 eine neue Arbeitsstelle antreten. Also möchte ich zum 31.12.2024 kündigen.
Wir bekommen Ende November Weihnachtsgeld ausgezahlt. Nun sagte mir eine Kollegin (stell. Filialeleitung) ich müsste dann mein Weihnachtsgeld zurückzahlen...
Ich war doch das ganze Jahr 2024 dort beschäftigt.
Fange ich irgendwo neu an , sagen wir am 01.06. , bekommt man ja Ende des Jahres auch anteilig sein Weihnachtsgeld.
Stimmt es was sie mir sagte ?
Sollte dann 12/12 bekommen. Oder?
4 Antworten
Ja, das ist korrekt. Du musst bis 31.3. dort bleiben, um es zu behalten.
Außer du wirst gekündigt oder gehst in Rente.
Ist nicht überall so, aber bei den meisten. Habe mal im öffentlichen Dienst gearbeitet, befristet bis 31.3. , bekam dann ab Februar einen festen Job und musste das WG zurück zahlen.
Kann dir tatsächlich passieren, lies das im Vertrag nach da muss es den Punkt mit Sonderzahlung geben
Wenn Weihnachtsgeld nicht tariflich festgeschrieben ist, handelt es sich meist um eine freiwillige Leistung. Die Gewährung von Weihnachtsgeld kann dann an Bedingungen geknüpft werden. Beispielsweise den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis mindestens 30.03. des Folgejahres.
Genaueres erfährst du aus deinem Vertrag oder im Zweifelsfall vom Arbeitgeber.
Dann solltest du das volle Weihnachtsgeld bekommen und auch nichts zurückzahlen müssen.
Ja, das Stimmt.
Meist gibt es irgendwo die Klausel, das man das Geld zurückzahlen muß, wenn man vor dem 31.03. des Folgejahres den Betrieb verlässt.
Nix zu finden in meinem Vertrag. Da steht nirgendwo der 31.03 Nur das was ich oben nachgetragen habe.
Nirgendwo ist solch ein Datum zu finden. Der einzige Text zum Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld habe ich oben mal nachgetragen.