Weggenommener Adelstitel erhalten?

4 Antworten

Ganz so eindeutig wie in Österreich ist das in Deutschland nicht. Die Adelstitel existierten nach 1918 weiter (wenn auch gesellschaftlich relativ unbedeutend). Auch in der DDR gab es Menschen mit Adelstiteln, wenn sie es nicht vorzogen, die Adelsattribute abzulegen. (um weniger Stress mit den Staatsorganen zu haben). So könnte es bei Deinem Opa gewesen sein.

Den Adelstitel jetzt - über 30 Jahre nach dem Ende der DDR - wieder zu erlangen ist mit Sicherheit problematisch! Aber Du stehst mit dem Problem nicht allein:

https://adelsquellen.de/adelsforschung2/adelsname.htm


RobertLiebling  31.12.2021, 17:12

Die früheren Adelstitel wurden Bestandteile des Namens. Siehe Art. 109 WRV.

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ntech  31.12.2021, 17:13
@RobertLiebling

Einverstanden. Aber das ändert nur wenig am Problem, so einen "Namensbestandteil" wiederzubekommen, oder?

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RobertLiebling  31.12.2021, 17:15
@ntech

Das ist anzunehmen. Zumindest erleichtert es die Angelegenheit nicht.

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Es gibt schon 100 Jahre keine Adelstitel mehr.


Saftschubsex  31.12.2021, 17:03

Also ich kenne jemanden in Deutschland mit Adelstitel. Aber ich glaub bringen tut das nichts außer dass es auf dem Papier steht.

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sonnenperlchen  31.12.2021, 17:08
@Saftschubsex

Das stimmt schon. Allerdings dürfen diese seit über 100 Jahren nicht mehr verwendet werden. Also nicht, Graf Andreas von...., sondern es heißt, Andreas Graf von....

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Saftschubsex  31.12.2021, 17:08
@RobertLiebling

Das kann sein. Im Ausweist steht halt Freiin von ...
Kenne mich da nicht genau aus. Deswegen hab ich es nicht als Antwort geschrieben.

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Da hat Opa aber schwere Erinnerungslücken. In Deutschland wurden nach 1918 die Adelstitel als solche abgeschafft. Da war eine DDR noch jahrzehntelang nicht in Sicht.

In Deutschland dürfte es ähnlich sein, aber zumindest in Österreich 🇦🇹 wurde der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 aufgehoben. Jegliches Führen von Adelstiteln wird mit 20.000 Kronen oder mit bis zu 6 Monaten Arrest bestraft.

§ 1.
Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften