Wegen Fotos machen anzeigen?

5 Antworten

Du kannst ihnen das direkte Fotografieren deiner Person untersagen sowie die Weiterverwendung dieser Fotos ohne deine Erlaubnis. Bei Zuwiderhandlung wäre das strafbar nach §22 Kunsturhebergestz. Allerdings werden sie sagen das sie etwas Anderes fotografiert haben und du nur rein zufällig auf dem Bild gelandet bist was sich allerdings an der Art und Weise der Aufnahmen feststellen läßt. Du könntest einserseits zur Polizei gehen und Strafantrag stellen und andererseits über einen Anwalt eine Klage auf Unterlassung erheben gegen Androhung empfindlicher Geldstrafen.

Hallo,

erstmal: Du kannst bei uns prinzipiell immer Anzeige erstatten, aber ob dabei was rauskommt ist so ne Sache;) In deinem Fall muss auch ei Erziehungsberechtigter dabei sein, da du Minderjährig bist. Jetzt zu deinen rechtlichen Fragen:

Das ist fast alles falsch, was falsch sein kann :D

Prinzipiell darf jeder darf jederzeit von jedem ein Bild machen. Außer der "Abzulichtende" befindet sich in seiner Wohnung oder einem ähnlich geschützen Lebensbereich.

KunsturhG §22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.  

§ 201a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.von einer anderen Person, die sich i

n einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, 

unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt

Das liegt in der Bahn sicherlich nicht vor.

Also nochmal: Ich darf von jemanden ein Bild machen. Kein Problem.

Jedoch versenden sie die Fotos auch hast du gesagt. Und genau das geht nicht:

KunsturhG §22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 

Jedoch ist diese Straftat von der Rechtsverletzung als so niedrig einzustufen, so dass ich mir sicher bin, dass diese von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Zivilrechtlich hast du das Recht auf Löschung der Daten, aber auch das ist mit mehr Ärger als Nutzen verbunden.

Dass sie sich zu dir setzen und deine Bahn benutzen ist rechtlich gesehen nichts... einfach nur Kindergartengehabe... einfach ignorieren.

Am besten mit deinen Eltern darüber reden, die sollen mit ihnen/deren Eltern reden und dann sollte das ganze erledigt sein...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

GirlOfDragon 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 15:19

Danke für die ausführliche Antwort:)
Ihre Eltern sind ziemlich stur, deswegen wird das wenig bringen (gab einen anderen Konflikt und da waren deren Eltern stur und haben uns beleidigt). Ich werde auf jeden Fall versuchen nochmal mit Ihnen zu reden, hoffentlich klappt das ;)
Danke für die Antwort:)

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Natürlich, das verschicken der Bilder ist verboten. Damit ist dein Persönlichkeitsrecht verletzt. Vielleicht hat die Bahn Kameras, die könnten Beweisdaten aufgenommen haben. Oder du lässt das per Anwalt regeln, das ist oft einfacher. Ihre Eltern unterschreiben eine Unterlassungserklärung, unter Drohung auf Klage.


DerSchokokeks64  12.01.2016, 14:52

Anwalt kostet vlt. 100€ ;), dafür hast du dann für immer Ruhe vor denen. Oder eben die normale Anzeige. aber ohne Beweise wird nicht viel passieren. Und wenn , sie könnten danach trotzdem weitermachen, dann sie werden nicht wirklich bestraft, sollten sie unter 14 sein.

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GirlOfDragon 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 14:49

Anwalt... Bin erst 12 ;)

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Natürlich kannst du sie anzeigen.

Das Ganze würde unter Stalking oder sonstiger Belästigung laufen (bin kein Fachmann ;-) )

Grundsätzlich dürfen keine Bilder von dir ohne deine Zustimmung gemacht und verbreitet werden. Zudem scheinen sie dich ja auch sonst arg zu bedrängen.

Trotzdem empfehle ich zunächst den nicht-juristischen Weg. Je nachdem, was vorgefallen ist einfach mal das Gespräch suchen oder ggf. mit den Eltern (ich weiß ja nicht wie alt du bist) reden.


Dommie1306  12.01.2016, 15:11

Das ist fast alles falsch, was falsch sein kann :D


sonstige Belästigung? Das ist kein Straftatbestand (Belästigung gibt es so nicht)

Stalking? Für Stalking müssen mindestens 2 von den 3 folgenden Tatbestandsmerkmalen erfüllt sein (vereinfacht formuliert):

Der Geschädigte muss seine Telefonnummer gewechselt haben

Der Geschädigte muss seine Arbeitsstelle wechseln

Der Geschädigte muss seine Freizeitgewohnheiten gravierend ändern.


Grundsätzlich dürfen keine Bilder von dir ohne deine Zustimmung gemacht und verbreitet werden.

Wieder falsch: Jeder darf jederzeit von jedem ein Bild machen. Außer der "Abzulichtende" befindet sich in seiner Wohnung oder einem ähnlich geschützten Lebensbereich

KunsturhG §22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.  


§ 201a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt

Das liegt in der Bahn sicherlich nicht vor.


Also nochmal: Ich darf von jemanden ein Bild machen. Kein Problem.

Dennoch ist das nicht erlaubt, siehe mein Beitrag...

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GirlOfDragon 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 14:48

Die sind gerade mal zwischen 9 und 14 Jahren alt. Sind Geschwister. Ich bin 12. Sie meinen ich würde mein Profilbild und Status zu oft ändern. Ist ja mein Profil, da kann ich so viel ändern, wie ich will. Danke für die schnelle Antwort:)

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lippi12345  12.01.2016, 14:54
@GirlOfDragon

Nimm's mir nicht übel, aber das klingt für mich nach einer üblichen Auseinandersetzung von Teenies. Also nicht direkt die große Anwaltskeule schwingen oder die Sache größer machen als sie ist (will hier nichts verharmlosen). Sprich mit ihnen und den Eltern, dann solltet ihr das klären können.
Und falls sie etwas an deinem Profil stört, solltest du ihnen auch ggf. etwas entgegenkommen und z.B. störende Bilder einfach nicht öffentlich posten - das nur als Tipp meinerseits ;-)

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