Wasserschaden Eigentumswohnung - Anspruch auf Entschädigung?
Hallo,
in meiner Wohnung ist ein Wasserschaden durch die Nachbarwohnung entstanden.( Dusche der Nebenwohnung ist undicht gewesen und in meine Mauer gelaufen)
Zum besseren Verständnis: Das Bad wo der Schaden entstanden ist und mein Flur laufen parallel zueinander.
Seit letzte Woche wurde ein Trocknungsgerät in meiner Wohnung angebracht.
Tapete entfernt usw.
Dieses Gerät läuft nun 15 Stunden pro Tag. ( Noch bis 25.05.2021) Der Lärm ist dabei wirklich noch das kleinere übel. Trotz geschlossener Türen hat es aktuell in dem Flur im Schnitt 35 Grad. Da es die Tage noch wärmer werden soll wird es bestimmt noch schlimmer.
Mein Schlafzimmer grenzt an den Flur und ist trotz geschlossener Tür fast unerträglich zum Schlafen.
Nun meine Frage:
Kann ich hier an die Versicherung rantreten zwecks einer Entschädigungszahlung?
Für die unangenehme Wohnsituation kann ich ja nichts dafür.
Vielen Dank für eure Hilfe
2 Antworten
Dein Ansprechpartner ist die WEG über die Hausverwaltung. Du machst eine Zusammenstellung deiner Ansprüche, besprichst die mit der HV, die mit der WEG und parallel mit der Gebäudeversicherung. Der Wasserschaden wird im Normalfall mit der Versicherung abgerechnet und weitergehende Kosten (z.B. Mietausfall) mit der WEG über die Rücklagen. An die Versicherung kann man sich nicht wenden, denn man ist kein direkter Vertragspartner, das ist die WEG.
kannst du versuchen
die können natürlich ablehnen
dann müsstet du klagen
die werden dir paar euro bieten, versuche einfach
Wie kommt man auf so eine Idee?! Die Versicherung hat mit dem Bewohner erstmal keinen Vertrag, sondern mit der WEG.