Wasserschaden Eigentumswohnung - Anspruch auf Entschädigung?

2 Antworten

Dein Ansprechpartner ist die WEG über die Hausverwaltung. Du machst eine Zusammenstellung deiner Ansprüche, besprichst die mit der HV, die mit der WEG und parallel mit der Gebäudeversicherung. Der Wasserschaden wird im Normalfall mit der Versicherung abgerechnet und weitergehende Kosten (z.B. Mietausfall) mit der WEG über die Rücklagen. An die Versicherung kann man sich nicht wenden, denn man ist kein direkter Vertragspartner, das ist die WEG.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

kannst du versuchen

die können natürlich ablehnen

dann müsstet du klagen

die werden dir paar euro bieten, versuche einfach


AchIchBins  15.06.2021, 22:38

Wie kommt man auf so eine Idee?! Die Versicherung hat mit dem Bewohner erstmal keinen Vertrag, sondern mit der WEG.