Hartz 4 und Ausbildung?

6 Antworten

Auskennen schon, aber ohne Detailkenntnisse und ohne Einsichtnahme in sämtliche relevanten Bescheide läßt sich aus der Ferne unmöglich ein Urteil abgeben.

Richtig ist, daß, wenn Du eine Ausbildungsvergütung bezogen hast, deren anrechenbarer Teil von Deinem ALG 2 abzuziehen war, so daß sich der Auszahlungsbetrag an die Bedarfsgemeinschaft dementsprechend hätte verringen müssen.

Auch die BAB wäre anzurechnen gewesen, und möglichweise hättest Du durch Ausbildungsvergütung und BAB keinen Anspruch mehr auf ALG 2 gehabt. Etwaiges Kindergeld wäre auch noch hinzuzurechnen.

Vielleicht erklärt sich hieraus die Rückforderung.

Jetzt lese ich, dass ich das nicht hätte tun müssen. Stimmt das?

Das läßt sich pauschal nicht beantworten.

Du solltest den Rückforderungsbescheid und alle anderen relevanten Unterlagen einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen. Falls Du Dir keinen leisten kannst:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Den Widerspruch würde ich an Deiner Stelle, wenn Du juristischer Laie bist, nicht alleine einlegen. Das mußt Du jedoch selbst entscheiden.

Jetzt lese ich, dass ich das nicht hätte tun müssen. Stimmt das?

Nein ......

Klipp und klar - Einkünfte eines/r Auszubildenden - gleichgültig ob anteilig anrechenbares Auszubildendenentgelt oder BAB bzw. Bafög können und werden auch berechtigterweise auf den Bedarf dieser Person angerechnet ( werden ).

Bezüglich einer Rückforderung aus 2018 kann sich hier - ohne konkrete Fakten zu kennen - niemand wirklich äußern.

Wenn du eigenes Einkommen erzielst, dann wird dieses auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet im Sinne von: Du musstest mit seinem Ausbildungseinkommen plus ggf noch Kindergeld seinen Bedarf und seinen Mietanteil selbst aufbringen. Du hast eine Ausbildungsvergütung und BAB bezogen, bedeutet, du konntest diesen Bedarf selbst decken.

Sollte deine Mutter für dich für den genannten Zeitraum- aus welchen Gründen auch immer, weiter Leistungen bezogen haben, dann hat das Jobcenter zu viel geleistet.

Das kann daran liegen, daß ihr beides nicht beim Jobcenter gemeldet habt- oder ihr habt es korrekt angegeben und das Jobcenter hat falsch berechnet.

Dann hätte deine Mutter beim nächsten Leistungsbescheid intervenieren müssen und darauf hinweisen, daß sie zu viel bekommt.

Die Rückforderung trifft dich, da dieser Anteil vom Jobcenter für sich gezahlt wurde- wohl auf das Konto deiner Mutter- aber fir DICH.

Lass dich bei einer Beratungsstelle beraten, dann wirst du sehen, ob der Bescheid korrekt ist.


Rheinflip  23.09.2021, 10:21

Ganz unklar alles.

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Wenn Du eine normale Ausbildung mit Vergütung gemacht hast, dann steht dir gar kein BAB - zu, da Du dafür nicht mehr bei den Eltern wohnen darfst und einen eigenen Mietvertrag haben musst und auch auf die Wohnung gemeldet sein und darin wohnen müsstest.

Sicher bist bzw.warst Du nicht verpflichtet anteilig deine Kosten für Warmmiete, Haushaltsstrom und Lebensmittel zu zahlen, wenn Du selber Einkommen erzielt hast, aber deine Mutter wäre dann auch nicht verpflichtet gewesen deine Kosten aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen zu zahlen, sie hätte doch dann ganz einfach vor die Tür setzen können.

Wenn Du eigenes Einkommen hast, dann wird das entsprechend auf deinen eigenen Bedarf angerechnet und deine Mutter hat dann entsprechend weniger oder auch gar keine Leistungen mehr für dich bekommen.

Dann war es schon korrekt, dass Du dann deine Anteile aus deinem Einkommen selber an deine Mutter gezahlt hast.

Ob das ganze im Endeffekt korrekt berechnet wurde, kann man ohne Bescheide und Einkommensnachweisen inkl. Kontoauszügen wegen dem Zuflussprinzip nicht sagen.

Wenn es also korrekt berechnet wurde, dann hilft dir dein Widerspruch auch nicht, denn die Anrechnung deines Einkommens war bzw.ist dem Grunde nach korrekt.

du hast leistungen bezogen obwohl du eigenes einkommen hattest um deinen unterhalt selbst zu bestreiten. somit werden dir die kosten jetzt nachträglich in rechnung gestellt und eingetrieben.