Was würdet ihr tun?

3 Antworten

es steht dir frei zu gehen und auszuziehen, nur das kind darfst du nicht mitnehmen. selbstverständlich kann da keiner was dran ändern. das wird auch dein anwalt nicht. wenn der vater die wohnung und das soziale umfeld erhält, wird das kind bei ihm verbleiben wenn er das will.

Du brauchst nicht seine Erlaubnis, um auszuziehen. Pack deine Sachen, nimm deinen Sohn und geh. Er kann es nicht verbieten. Klar bleibt er weiterhin Sorgeberechtigt und er hat ein Recht auf Umgang. Das und nur das klärt ihr mit Jugendamt oder eben gerichtlich.

Scheiden so lange du mit ihm in einer Wohnung wohnst, bringt auch nichts bzw. wird an deiner Situation nichts ändern.

Falls es dir auch nicht ganz klar ist: Die Grenzen zur häuslichen GEwalt sind auch bereits überschritten. Auch wenn er wohl nicht körperlich handgreiflich wird, so ist seine Kontrolle und Beleidigungen psychische Gewalt. Daher könnte ein Frauenhaus für euch in Frage kommen.

Nichtsdestotrotz sei vorsichtig. Er wird dich nicht einfach gehen lassen, auch dann wenn du nicht fragst. Lass ihn von deinen Plänen nichts wissen. Kopiere alle notwendigen Unterlagen. Schaffe vielleicht auch Sachen aus dem Haus zu einer Vertrauensperson und Gehilfen.


fallenstelle320  04.06.2024, 07:59

ohne seine erlaubnis darf sie das kind nicht mitnehmen. sie verliert dadurch ihr sorgerecht . sie hat ein recht auf umgang und ist utnerhaltspflichtig. es steht ihr frei jederzeit zu gheen

Rendric  04.06.2024, 22:42
@fallenstelle320

und ohne ihre Erlaubnis darf er das Kind nicht einfach behalten.... das geht in beide Richtungen. Wie der Umgang geregelet wird, das soll Jugendamt und Richter entscheiden. Ist ja nicht so, dass sie ihm das Kind vorenthalten will. Die kinder würe ihc nie bei ihm zurücklassen.

fallenstelle320  05.06.2024, 10:24
@Rendric

natürlich darf er das und darum kann ihr weder polizei noch jugendamt helfen. wenn sie das kind mitnimmt, stellt er strafanzeige und macht eine klage im eilverfahren und schon ist das kind wieder zurück.

Wende dich an deinen Anwalt, er soll die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen, dann muss er ausziehen.


fallenstelle320  04.06.2024, 08:00

wer sagt das er das nicht auch vor hat, dann zieht sie eben aus

sassenach4u  04.06.2024, 09:52
@fallenstelle320

Klar, kann er ja auch. In der Regel hat der den Zugriff, der die Kinder behalten will, kann und darf. Das kann sie / er mit dem Jugendamt klären. An ihrer Stelle würde ich dort sowieso eine Beistandschaft einrichten lassen.

sassenach4u  05.06.2024, 15:08
@fallenstelle320

Sie will weg von ihm, heißt nicht, unbedingt aus der Wohnung raus. Wenn ER weg wäre, ginge es ihr dort sicher besser. Aber überlassen wir das doch der Entscheidung der beiden.