Was wird damit gemeint (Polizei Auswahl )?

1 Antwort

Da steht doch, dass du, falls du jemals verurteilt worden bist, das gar nicht anzugeben, wenn das getilgt ist oder nicht in deinem Führungszeugnis enthalten bzw. sein wird. Also :leer lassen!


Annoonym7272 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 16:48

Leer lassen kann ich es nicht also nehme ich Nein einfach