Was wird bei der ärztlichen Untersuchung für die freiwillige Feuerwehr gemacht?

2 Antworten

Grundsätzlich gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr in Deutschland keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung.

Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer fordern von einem aktiven Mitglied eine "physische und psychische Eignung". Diese zu beurteilen liegt im Allgemeinen bei der jeweiligen Wehrführung. Diese kann (vor allem bei Zweifel), muss aber nicht, die Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder Amtsarzt feststellen lassen.

Allerdings gibt es hier keine klaren Regelungen, wie die physische Eignung auszusehen hat. Es gibt lediglich eine Empfehlung der Unfallkassen, siehe hier: https://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/Entscheidungshilfe-Eignung-und-Funktion/entscheidungshilfe_2024_I_final.pdf (PDF)

Deshalb wird das sehr unterschiedlich gehandhabt... einige Feuerwehren lassen ihre Anwärter nach der o.g. Entscheidungshilfe der Unfallkassen ärztlich untersuchen, die meisten aber nicht.

Verpflichtend wird eine Untersuchung erst bei bestimmten Funktionen wie Atemschutzgeräteträger (ehemals G 26.3), Taucher, Maschinist (FeV) usw.

Allerdings gibt es auch einige Feuerwehren, die die Atemschutztauglichkeit als Grundvoraussetzung für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ansehen und entsprechend auch die Tauglichkeitsuntersuchung verlangen. Das sind meines Wissens nach u.a. Berlin und Köln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Kommt natürlich aufs Bundesland an bei mir in Niedersachsen war ich nicht beim artz fürn tm1