was wenn schülerin schwanger wird und abi macht..?

5 Antworten

Teilnehmen dürfen wird sie auf jeden Fall, die Frage ist, ob sie teilnehmen kann, denn wenn ich das richtig berechne, könnte es sein, dass sie dann gerade in den Wehen liegt. Ich denke, das hängt von der Schulleitung und auch vom Arzt ab. Denn wenn der meint, dass die Geburt unmittelbar bevor steht, wird er die Schülerin kaum zulassen. Eigentlich hat man ja sechs Wochen vorher Mutterschutz und für eine Schülerin ist die Schule ja quasi die Arbeit.

Man darf an der Prüfung teilnehmen. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, kann man nachschreiben, muss also nicht 1 Jahr warten.

Die Teilnahme in dem Fall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die lauten, dass eine werdende Mutter vor und nach der Entbindung Schutzfristen hat, in denen ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt. Das ist im Normalfall sechs Wochen vor dem Entbindungstermin (bei ärztlicher Bestätigung auch früher) und acht Wochen nach dem Entbindungstermin. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten gilt das Verbot bis 12 Wochen nach der Geburt. Das gilt für jede Frau in Deutschland, also auch Schülerinnen. Dazu speziell hier mehr:

http://www.schwanger-unter-20.de/schule-ausbildung-und-job/schwanger-in-der-schule/

am besten mal den schuldirektor fragen, da gibts sicher "sonderregelungen"!

Natürlich darfst Du teilnehmen, falls Du dafür dann noch den Nerv hast. Wenn nicht, gilt dasselbe, wie wenn Du in diesem Zeitraum krank wärst.