Hallo zusammen, würde gerne wissen ob mit dem Jahreswechsel, gesetzlich etwas geändert hat zu Thema: Mitnahme von E-Scootern.
Ich arbeite seit Herbst 2020 in einer neuen Firma und fahre morgens immer zum Teil mit dem Bus und nach Ausstieg noch 2 km mit dem E-Scooter...
Hatte diesbezüglich bei der örtlichen ÖVM-Gesellschaft nachgefragt.. und die sagten mir, dass mein Klapproller als Gepäckstück zählt.
Außerdem kann ich ihn sicher in meinem Fußbereich verstauen und der Bus ist so gut wie leer, jeden Tag... Von November bis heute hat auch keiner was gesagt..
ABER....heute oder eben, meinte der Busfahrer zu mir das ich beim nächsten Fahrantritt für den Roller extra zahlen müsse. Heute bekomme ich telefonisch niemanden mehr... wäre cool wenn ihr mir helfen könntet..
Zum Roller selbst:
-er ist keine 10 kg schwer
-ca. 1m lang
falls das ausschlaggebend für eine Antwort ist...
Zudem, als ich den Busfahrer gefragt habe wieviel ich den extra zahlen müsste zuckte er nur mit den Schultern und nuschelte: "Denke wie ein Fahrrad.." vor sich hin..
Vielen Dank....