Was tun wenn jemand bei einem Brandalarm ein Gebäude nicht verlassen möchte?

7 Antworten

Drin lassen und der Feuerwehr gleich bescheid sagen wo sich die Person befindet mit der info das sie sich geweigert hat. Feuerwehr und Polizei dürfte den Rest dann regeln.

Zusätzlich sofortiges Hausverbot.


ubslucky 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 15:37

Ich weiß nicht, ob das Hausverbot rechtens wäre. Die Benutzer sind Studenten der Uni. und Studenten können glaube ich nicht so leicht ein Hausverbot für eine universitäre Einrichtung bekommen.

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FouLou  05.12.2018, 17:31
@ubslucky

Hmm hängt davon ab wer das Hausrecht hat. Wenn ihr aber der uni unterstellt seit würde ich die Sache an die unileitung weitergeben. Und die eventuell auch nach einer Anweisung fragen wie ihr in dem falle zu handeln habt.

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Die Frage gefällt mir.

Tatsächlich konnte ich keine gesetzliche "ordnungsrechtliche/strafrechtliche" Maßregel finden. Allerdings wäre es genug "Stoff" um zivilrechtliche zukünftige Auseinandersetzungen mit so einem Opfer gelassen entgegenzusehen. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur fahrlässig sondern mögliche Eigen- und Fremdgefährdung wird durch die Nichtbeachtung in Kauf genommen.

Kommt die Feuerwehr an einen Brandherd oder an einen mutmaßlichen Brandherd nach einem Feueralarm, (Tatsachen die die Annahme rechtfertigen ...usw) hat sie weitreichende Befugnisse, unter anderem räumt sie Falschparker in Brandschutzzonen kurzerhand weg, schlägt Türen zum Brandort ein, nur um mal die Möglichkeiten anzudeuten.

Ob ein Student, der dem Alarm nicht nachkommt und es keine Anzeichen für einen tatsächlichen Brand gibt entfernt werden kann wage ich allerdings zu bezweifeln.

Ich persönlich würde ihn zur Leitung zitieren und ihm sein Verhalten nicht nur darlegen, sondern auch konsequent beim nächsten mal mit einem Verbot drohen. Ich würde das analog einer Abmahnung sehen.

Schließlich könnte er

-als schlechtes Beispiel Schule machen

-durch sein Verhalten später Dritte gefährden, die ihn dann retten müssen

-er hält sich nicht an die Vorgaben für die Benutzung der Bibliothek.

Aber wie gesagt, nette Frage. Hoffe meine Antwort passt.

Wer bei einem Brand das Gebäude nicht verlassen will, zeugt von geistiger Umnachtung - der ist eigentlich überhaupt in einer Bibliothek falsch aufgehoben.

Derjenige kann auf alle Fälle belangt werden, weil er Hilfsmaßnahmen behindert.


tanzella  07.12.2018, 08:37

Du hast mich gerade zum Lachen gebracht. LG 😅

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Arnstaedter  07.12.2018, 08:45
@tanzella

Wenn das schon am Morgen passiert, kann das keineswegs schaden. :-) Dir auch herzliche Grüße

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tanzella  07.12.2018, 08:48
@Arnstaedter

Weißt du, ich habe früher in der größten deutschen Spezialbibliothek für Kunsthistoriker gearbeitet: Dort hätte das auch leicht passieren können! Der neueste Aufsatz oder die Doktorarbeit gehen vor. 😉

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Arnstaedter  07.12.2018, 09:27
@tanzella

Da liege ich mit der geistigen Umnachtung doch nicht falsch - durch solche und ähnliche Situationen ist sicher auch der "zerstreute Professor" als Begriff entstanden. :-)

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Glaub nicht, dass es da spezielle rechtliche Vorschriften bzw. Strafen gibt. Es ist ja im Grunde jedem selber überlassen, wenn es keine schriftlichen Regeln/Verpflichtungen dazu gibt wo jemand dafür unterschrieben hat.

Ich denke aber im Ernstfall wird jeder freiwillig das Gebäude verlassen, wenn ihm was an seinem Leben liegt. :-)

Polizei rufen.. im Ernstfall verlassen sie das Gebäude halt im Blechsarg.. jeder wie er will


germanils  05.12.2018, 15:32

Das sollte bei einer Übung hoffentlich nicht vorkommen.

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ubslucky 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 15:34

in dem Fall gestern war es keine Übung, sondern ein Fehlalarm. Also war nicht 100% sicher, ob es wirklich wo brannte...

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