Was tun um diesen Rollen zu fahren?

3 Antworten

Was heißt "Baujahr 2002"? Auch im Jahr 2002 sind natürlich Kleinkrafträder oder Kleinkraftradroller, die noch der alten Regelung entsprachen erstmals in den Straßenverkehr gekommen. Dafür gab es Übergangsvorschriften. Sonst hätten die Hersteller und Händler alle bis zum 31.012.2001 produzierten, aber nicht mehr verkauften Fahrzeuge verschrotten müssen.


Aimeesam15 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 19:13

Ja stimmt schon, also müsste es theoretisch gehen?

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dieneuelinie  12.06.2024, 19:17
@Aimeesam15

Du hast doch sicherlich auch die originale Betriebserlaubnis, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Kleinkraftradroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt. Wenn dieses Fahrzeug nicht mehr bestimmungsgemäß hergestellt worden wäre, dürfte es kein Kleinkraftradroller mehr sein.

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Auch für einen Scooter aus BJ 2002 mit 50 ccm / 50 KM/h reicht Deine Fahrerlaubnich BF17 mit integrierter Klasse AM aus, wenn dieses Fahrzeug SO ganz legitim aus Asien o.Ä. in die EU importiert wurde mit Freigabe durch das KBA zur Nutzung in Deutschland per (DEUTSCHER) ABE.

Der gilt auch für 50kmh..


Aimeesam15 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 16:53

Aber er ist Baujahr 2002, ich darf nur die, die vor Baujahr 2002 liegen und 50kmh haben, fahren. Alle die nach dem 31.12.2001 sind, dürfen nur 45kmh mit dem AM Führerschein haben, um diese zu fahren

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