Was tun?
Ist es in Theorie möglich weil ich die Berufsschule abbreche. Das ich meine Fehlzeiten also 60 Fehltage in 3 Jahren Ausbildung jetzt einsetzte und Zuhause bleib. Geht das? Weil bin erst 17,5 und irgendwie noch Schulpflichtig. Was passierte wenn man die Schulpflicht nicht einhält oder 2 Wochen nicht in einer Schule angemeldet ist aber noch u18 ist. Bitte helft mir ich kann nicht mehr. Hab Abschluss und ab September auch schon einen neuen Job. Werd im Juli 18. Was jetzt? Und kann die Schule mich rausschmeißen wennn ich nicht in die Schule geh?
3 Antworten
meine Fehlzeiten also 60 Fehltage in 3 Jahren Ausbildung jetzt einsetzte
Nun, es mag zwar sein, dass du die 60 Fehltage noch hast, dennoch musst du sie ja entschuldigen. Heißt, welcher Arzt schreibt dich für 60 Tage krank? Oder glaubst du, dass deine Eltern dich für 60 Tage krank schreiben?
Es kann natürlich passieren, dass die Schule (wenn deine Eltern dich von Woche zu Woche krank schreiben) dann eine Attestpflicht einführt und du dann vom Arzt ein Attest brauchst. Aber wer dich da krankschreibt? Fraglich...
Ich kann dir natürlich nur raten angefangenes gut abzuschließen. Ja da du schulpflichtig bist kannst pro fehlenden Tag ohne Krankmeldung ein hohes Bussgeld vom Bundesland bekommen und das ist sogar sehr wahrscheinlich. Deine schulpflicht endet nicht mit 18 sondern wenn du 12 jahre die schule besucht hast. Wenn du das jahr abbrichst musst du gesetzlich nochmal ein jahr zur schule. Du darfst die Schule nicht gegen einen Job austauschen.
Es ist ein Mythos das man bis 18 Jahren Schulpflichtig ist. Das sagen viele weil man meist mit 18, 12 Klassen besucht hat bzw. Schuljahre hinter sich hat. Dazu gehört auch berufsschule. Zum beispiel beendest du in der 10. deinen Realschulabschluss und machst 2 Jahre ein Ausbildung dann hast du 12 Klassen besucht und erst ab dem ende des 2. Jahres der Ausbildung bist du nicht mehr Schulfpflichtig da du 12 Klassen besucht hast. Steht ebenfalls im BGB Gesetz.
Baden-Württemberg
Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die zwischen 1.10. des Jahres und dem 30.6. des Folgejahres sechs Jahre werden, können ohne weiteres eingeschult werden.
Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
In der Regel bekommt man dann Attestpflicht und das klassische Bußgeldverfahren
Was kann ich machen um das zu verhindern? Und weswegen? Wegen dem nicht angemeldet oder weil ich nicht da bin?
Hat meine Schule aber anderes geregelt wir dürfen kommen wasnn wir wollen und wie wir wollen auch wieder gehen. Oder auch gar nicht kommen. Das gilt alles als Fehlzeit egal ob mit oder ohne Krankmeldung.
Ich meine Ausbildung sorry. Jeder sag zur Schulpflicht was anderes die einen sagen Bis 18 die anderen bis zum Schulabschluss und du sagst jetzt bis 12 Jahre in der Schule. Was stimmt jetzt?