Was spricht für Fraktionszwang und was dagegen?

5 Antworten

Sinn und Zweck von Parteien ist es, dass der Wähler sich darauf verlassen kann, dass er die grobe Richtung der jeweiligen Partei kennt.

Andernfalls müßte er jeden einzelnen Politiker nach seiner individuellen Meinung erforschen. Das ist bei 80 Mio Bürgern nicht machbar. Um die Verläßlichkeit auch im Abstimmungs- und Rederecht zu gewährleisten gibt es den Fraktionszwang. Denn gäbe es ihn nicht, dürfte jeder Abgeordnete sein Rederecht wahrnehmen, was bei 600 Abgeordneten im Bundestag zum organisatorischen Chaos führen würde und die Regierung praktisch handlungsunfähig machen würde. Darüber hinaus ermöglicht es Parteien sich untereinander abzustimmen, was aber nicht funktioniert, wenn der Fraktionsvorsitzende vorher nicht weiß, wie seine Fraktionsmitglieder abstimmen.

Dagegen spricht, dass jeder Abgeordnete seinem Gewissen verantwortlich ist und dann erst dem Wähler und der Partei. Man muß allerdings hierbei auch bedenken, dass der Fraktionszwang nicht mit Sanktionen belegt ist, weshalb diese Grundregel auch bei einem Fraktionszwang Gültigkeit hat.

Schlimmer ist es, wenn man wie jüngst versucht, bei abweichender Meinung einzelner Abgeordneter das Rederecht zu beschränken. Das wäre das Ende der parlamentarischen Demokratie. Gottlob gab es in der CDU und SPD genügend Abgeordnete, die diesem idiotischen Vorschlag nicht gefolgt waren, weshalb die Sache auf Eis gelegt wurde, aber noch nicht vom Tisch ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen

Für den Fraktionszwang spricht, dass die Politik vor allem der Regierungsparteien berechenbar bleibt und dass der ausgehandelte Koalitionsvertrag eingehalten wird. Dagegen spricht, dass laut Grundgesetz jeder einzelne Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Wäre das nicht so, gäbe es das imperative Mandat, dass es laut Grundgesetz nicht geben darf.

Der Begriff Fraktionszwang beschreibt den Druck der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern ausgeübt wird um ein einheitliches Abstimmungsverhalten aller Fraktionsmitglieder zu erzielen. In Deutschland ist der "Fraktionszwang" eher ein "Fraktionsdruck" da keine direkten Konsequenzen drohen.

Die Fraktion stimmt meist vorher (intern) über eine Entscheidung ab an das Ergebnis dieser Abstimmung sind faktisch alle Mitglieder der Fraktion gebunden. In einigen Fällen müssen alle Fraktionsmitglieder diese Meinung nach aussen vertreten.

Es gibt aber auch Gründe für den Fraktionszwang = http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Fraktionsdisziplin.html

Lässt sich der Fraktionszwang nicht einfach durchsetzen kann der Bundeskanzler/In mit einer Gesetzesabstimmung eine Vertrauensfrage verknüpfen. In Ausnahmefällen oder bei ethischen Entscheidungen werden Abstimmungen freigegeben und es fällt eine so genannte Gewissensentscheidung.

Es gibt nichts, was dafür spricht. Grundsätzlich, heißt es, sind die Abgeordneten des Bundestages bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen verpflichtet. Das schließt jede Form von Einflußnahme auf das Abstimmungsverhalten aus. Und genau das ist aber der Fraktionszwang, den man ja inzwischen etwas freundlicher Fraktionsdisziplin nennt. Und genau das spricht gegen den Fraktionszwang, weil er den Entscheidungen ihren demokratischen Charakter nimmt.


earnest  24.04.2012, 08:21

DH.

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Contra; Einschränkung der Gewissensfreiheit Pro ; stärkt Zusammenhalt/ Geschlossenheit gegenüber den Kontrahenten