Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten?

2 Antworten

wenn man in der Wirtschaft ein Bier bestellt ist das eine wirtschaftliche Angelegenheit

Du meinst bestimmt die "wirtschaftlichen Angelegenheiten" eines Wirtschaftsausschusses.

Geregelt sind diese im § 106 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz:

  • die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
  • die Produktions- und Absatzlage
  • das Produktions- und Investitionsprogramm
  • Rationalisierungsvorhaben
  • Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
  • die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen
  • die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
  • der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
  • die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
  • die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie
  • sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.

Ausführlich kannst Du Dich zu den einzelnen Punkten in Handkommentaren zum Betriebsverfassungsgesetz (z.B. Fitting) informieren.