2 Antworten

Mit "Drittstaaten" sind allgemein andere Staaten gemeint, die nicht in der gemeinten Beziehung zueinander stehen. In dem Fall des Artikels beziehen sich Drittstaaten auf solche außerhalb der EU.

Ein Drittstaat im Sinne des Aufenthaltsrechts ist ein Land, das nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Die Schweiz ist den EWR-Staaten gleichgestellt. Wer die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzt, ist deshalb auch kein Angehöriger eines Drittstaates.

Arbeitskräfte aus Drittstaaten benötigen ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen – anders als Arbeitskräfte aus Mitgliedsstaaten des EWR oder aus der Schweiz. Das regelt

  • das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) und
  • die Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV).

Menschen aus Drittländern können in Deutschland also arbeiten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Quelle : https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/drittstaat

Mit der Bezeichnung Drittstaat weiß man dann (eigentlich) auch von welchen Ländern die Rede ist.

Und Ausland wäre auch ein Land innerhalb der EU.