Was sind die Kernelemente des Rechtsstaates?

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Hallo! Der Rechtsstaat hat mehrere Kernelemente, die die Grundlagen seines Funktionierens ausmachen. Hier sind die wichtigsten:

1. Gewaltenteilung: Die Gewaltenteilung teilt die staatliche Macht in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung und Umsetzung von Gesetzen) und Judikative (Rechtsprechung) auf, um Machtmissbrauch zu verhindern.

2. Rechtsstaatlichkeit: Dies bedeutet, dass staatliches Handeln an Gesetze und Verfassung gebunden ist. Niemand, einschließlich der Regierung, steht über dem Gesetz.

3. Menschenrechte: Der Schutz und die Anerkennung der grundlegenden Menschenrechte, wie Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Schutz vor Diskriminierung, sind entscheidende Elemente eines Rechtsstaats.

4. Unabhängige Justiz: Die Justiz sollte unabhängig von der Politik agieren, um faire und gerechte Gerichtsentscheidungen zu gewährleisten.

5. Legalitätsprinzip: Das Legalitätsprinzip bedeutet, dass Strafen nur aufgrund klarer und vorhersehbarer Gesetze verhängt werden dürfen.

Diese Elemente sind grundlegend für die Funktionsweise eines Rechtsstaats. Es gibt auch andere Prinzipien und Merkmale, aber diese sind die wichtigsten.

Die FDGO!:

Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[5]
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung#Konkretisierung_im_BVerfG-Urteil_zum_SRP-Verbot_1952