Was sind das für Zusatz zahlen auf meine Führerschein?

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5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Am 09.02.2012 hast Du den Führerschein der Klasse B erworben. Da dies vor dem 19.01.2013 war darfst Du auch Trikes und Trikes mit Anhänger bis 750Kg fahren.

Nun hast Du ab dem Datum das auf der Vorderseite eingetragen wurde (deshalb Sternchen bei A1 und A2) den Motorradführerschein für leichte Motorräder erworben. Dies passierte nun aber nach dem 19.01.2013.

Ab dem 19.01.2013 braucht man den Führerschein für schwere Motorräder um Trikes und Trikes mit Anhänger fahren zu dürfen. Da Du bereits Trikes fahren durftest hast Du auch die zugehörige Führerscheinklasse bekommen, allerdings mit der Einschränkung dass die nur für Trikes (und mit Anh) gild.

Du hast nicht die Fahrerlaubnis für schwere Motorräder, nur für Leichte (ich weiss aber nicht wo da nun genau die Grenze gezogen wurde).

79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg

Wer den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch
weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim
Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und
79.04 zu A1 und A ausgedrückt.

So bedeutet:Schlüsselzahlen 

01 Sehhilfe erforderlich

02 Hörhilfe erforderlich 

78 nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe 

79.02 nur drei- und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM 

79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge 

79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg 

79.05 Krafträder mit einem Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg 

79.06 Anhänger über 3.500 kg 

96 Gespanne bis 4.250 kg 

171 Busse bis 7.500 kg nur ohne Fahrgäste 

172 Busse nur ohne Fahrgäste 

174 alle Zugmaschinen bis 40 km/h 

175 Kfz bis 25 km/h bzw. 50 ccm 

184 Auflagen zum Begleiteten Fahren

Das sind Beschränkungen für die Klasse A.

79.03
Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04
Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg


Du bist also nicht im Besitz einer vollwertigen Klasse A, hast also keinen Motorradführerschein. (!!!)

Das rührt daher, dass Du Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hast. (ggf auch als Klasse BF17 "Begleitetes Fahren") und Dir der Führerschein erst nach dem 19.01.2013 ausgehändigt wurde, bzw neu ausgestellt wurde.

Vor dem 19.01.2013 fielen dreirädrige Krafträder oder die so geannten "Trikes" unter die Fahrzeugart "Pkw" und durften mit einem Pkw Führerschein Klasse B bzw alte Klasse 3 geführt werden.

Ab dem 19.01.2013 fallen diese Fahrzeuge in die Fahrzeugklasse A, sind also als Krafträder einzustufen, man benötigt nun zum Führen eines solchen Fahrzeuges die Klasse A.

Da Du aber die Klasse B vorher erworben hast und zu dem Zeitpunkt des Erwerbs diese Fahrzeuge damit fahren durftest, bleibt Dir dieses Recht natürlich erhalten, man nennt das "Bestandschutz" oder auch "Besitzstandswahrung".

Jetzt wurde Dein Führerschein aber nach der Umstellung erstellt, darum muß es aber kenntlich sein, dass Du trotzdem Trikes oder dreirädrige Motorräder fahren darfst.

Darum erteilt man Dir die Fahrerlaubnis der Klasse A mit der Beschränkung, dass sie nur für dreirädrige Krafträder gilt.

Du darfst dann damit KEIN Kraftrad mit zwei Rädern, also KEIN herhömmliches Motorrad fahren.


jaccoxd 
Beitragsersteller
 18.11.2016, 22:09

Komisch , habe aber meinen Motorradführerschein gemacht

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TransalpTom  19.11.2016, 13:28
@jaccoxd

Dann hat man wohl vergessen, Dir die Auflagen zu streichen.

Ich habe schon so viele umgeschriebene Führerscheine gesehen, wo z.B. bei Umschreibung / Verlängerung der Klasse 2 in Klasse CE die 172 vergessen wurde (berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D ohne Fahrgäste), weil die da selbst manchmal nicht durchblicken.

Fahr mal damit zu Eurer Führerscheinstelle.

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TransalpTom  19.11.2016, 15:02
@TransalpTom

Oder Du hast Klasse A2 für Motorräder bis 48 PS gemacht und nicht die offene Klasse A

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Das du Trikes.. und Trikes mit Anhänger fahren darfst. 

http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/schluesselzahlenbranlage-9-fev.html <- hier kannst du den genauen Wortlaut nachlesen

Wichtig.. du darfst KEINE Motorräder fahren! 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

jaccoxd 
Beitragsersteller
 18.11.2016, 22:24

Autoführerschein VOR dem 19.01.2013 und Motorrad DANACH
Hat das alles so seine richtig keit? Warum ist es dann bei klsss A eingetragen und nicht bei klasse A2?

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diePest  18.11.2016, 23:00
@jaccoxd

Weil man für Trikes über 15kw heute den A Schein braucht. Passt also alles so .. sorry fürs verwirren. 

Also .. du darfst B, A2 und Trikes + Anhänger fahren! (und halt Einschlussklassen L + AM)

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jaccoxd 
Beitragsersteller
 18.11.2016, 22:20

Ja

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diePest  18.11.2016, 22:22
@jaccoxd

Gut! Klar hast du dann A2 gemacht. Vor oder nach 19.1.2013? 

Bei den Schlüsselzahlen. Wer heute den B macht, darf kein Trike mehr fahren. Wer seinen alten Schein (vor 2013 ausgestellt) neu macht .. bekommt die Schlüsselzahlen eingetragen um weiterhin Trikes fahren zu dürfen.

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jaccoxd 
Beitragsersteller
 18.11.2016, 22:11

Blicke da nicht mehr durch , warum macht man sowas so kompliziert ? Also nicht ihr sondern das es so kompliziert geregelt ist, wie gesagt habe meinen Motorrad Führerschein gemacht und davor meinen Auto Lappen

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diePest  18.11.2016, 22:18
@jaccoxd

Ist neben den Zahlen da ein Feld .. mit einem handschriftlich eingetragenen Datum? Der Tag als du A2 bestanden hast?

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jaccoxd 
Beitragsersteller
 18.11.2016, 21:27

Habe erst mein Auto Führerschein gemacht und 3 Jahre später den Motorrad Führerschein

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diePest  18.11.2016, 21:31
@jaccoxd

Verdammt.. lass mich raten .. rechts von dem was wir hier sehen ist ein Feld mit einem Datum? ^^ Hab das hier irgendwie nicht für voll genommen: *)

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TransalpTom  18.11.2016, 21:55
@jaccoxd

Dann hat man den Führerschein falsch ausgestellt, so wie er jetzt ausgestellt ist, dafrst Du KEIN Kraftrad (im herkömmlichen Sinne) fahren. Wenn Du drei Jahre nach Klasse B die Klasse A erworben hast, muß bei Klasse A das neue Datum stehen und die auflage gestrichen sein.

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diePest  18.11.2016, 22:08
@TransalpTom

Nee, passt schon so .. er hat da ja noch das Datum stehen wo er A2 gemacht hat. 

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jaccoxd 
Beitragsersteller
 18.11.2016, 20:58

Habe aber einen Motorrad Führerschein gemacht ?

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diePest  18.11.2016, 21:23
@jaccoxd

Welchen denn? Und wann denn? Hast du B und A am gleichen Tag abgelegt .. oder beides vor dem 18. Geburstag?

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peterobm  18.11.2016, 21:28
@diePest

laut andere Frage ist er 24

Datum im FS sagt was anderes

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Knochi1972  04.12.2016, 20:47
@jaccoxd

Du warst zum Zeitpunkt der Prüfung schon 24 und saßt dabei auf einer richtig großen Maschine? Wenn du beides mit Ja beantworten kannst, solltest du noch einmal mit der Führerscheinstelle sprechen.

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http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/schluesselzahlenbranlage-9-fev.html

79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen

79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM


hawking42  18.11.2016, 20:41

Ich sehe gerade. Ich habe ausversehen .01 und .02 kopiert. Wie die Pest geschrieben hat, gibt es den genauen Wortlaut in unseren Links

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