Nur die Praktische Prüfung bei dem Zusatz A - 79.03 und 79.04?

3 Antworten

Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Konsequenz ist klar: Wer das glaubt und als Führer eines Motorrades im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis und allen dazugehörigen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wichtig: Fahrschulen klären auf

Es ist nun an uns Fahrlehrern, zweifelnde Kunden über dieses Missverständnis aufzuklären und ihnen klarzumachen, dass seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr jede Fahrerlaubnis der Klasse A auch eine Lizenz fürs Motorradfahren ist. 

Betroffen sind u.a. auch Kunden, die eine Erweiterung der Klasse B auf die Klasse C oder D beantragen und mit der Neuausstellung ihres Führerscheins auch eine – eben nur beschränkte – Fahrerlaubnis der Klasse A bekommen.

Code 79.03 und 79.04: Die Übergangsbestimmung für Besitzer der Klasse B vor dem 19. Jänner 2013

Das bedeutet natürlich nicht, dass durch den Führerschein-Umtausch die ganze Klasse A erteilt wurde! 

Wenn der Lenker ohnehin die volle Klasse A besitzt, unterbleibt die Eintragung selbstverständlich, da sonst die erteilte Klasse A auf Dreiräder eingeschränkt würde.

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2014/april-2014/id-2014-04-183-schluesselzahlen-79-03-und-79-04-klasse-a-und-doch-kein-motorradfuehrers.html


HENFRA 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 19:13

Du hast meine Frage auch nicht verstanden! Lest doch mal bitte richtig! Und schreibt nicht etwas her was ich schon weiß. Kurz gesagt "zählt meine Klasse A als solche wo ich einfach nur noch die praktische Prüfung machen brauch, trotz des Schlüssel Codes, um so einspurige Mororräder zu fahren" ? 

19Michael69  31.05.2017, 23:41
@HENFRA

Nein, deine Klasse A ist überhaupt kein "echter Motorradführerschein" und das habe ich dir doch auch schon geschrieben.

Gruß Michael



79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

ergo für die Trikes - du bist keine 24 damit würde das automatisch aufgehoben werden. Du dürftest auch die großen Motorräder fahren. 



Es gibt überall den Hinweis das man nach 2 Jahren auf den Klassenaufstieg nur die praktische Prüfung benötigt um die nächst höhere Klasse zu erwerben.

der sogenannte Stufenführerschein - A1; 16 A2; 18 A; 20 Direkteinstieg für A; 24



HENFRA 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 19:08

erstens bin ich 41 und zweitens Bitte nur Antworten wwenn Du es wirklich weist! 

19Michael69  30.05.2017, 13:40

Der Fragesteller ist 40 Jahre und darf auf Grund des Besitzstands weiterhin auch dreirädrige Fahrzeuge mit der Klasse B fahren.

Du verwechselst das mit der Schlüsselzahl 80.

Nur bei dieser ist es so, dass man bei Erwerb der "beschränkten" Klasse A ab 21 dann mit 24 ohne weitere Ausbildung oder Prüfung den "offenen" A hat.

Gruß Michael

Hallo,

nein, das geht nicht - du hast keinen Motorradführerschein !!!

Du darfst lediglich "dreirädrige Kraftfahrzeuge" wie Trikes fahren, weil diese erst seit 2013 zu den Motorrädern zählen.

Bei allen, die Klasse B vorher gemacht haben, stehen diese Schlüsselzahlen, da sie auch weiterhin Trikes mit Klasse B fahren dürfen.

Wenn du Motorrad fahren willst, dann musst du ganz normal die Fahrerlaubnis Klasse A mit allem Drum und Dran machen.

Viele Grüße

Michael