Was sind das für Punkte? Schimmel?
Und falls es Schimmel ist. Muss ich als Mieter dafür haften, wenn der während meiner Miete aufgetaucht ist?
2 Antworten
Ja ist Schimmel, wenn er durch schlechtes Lüften entstanden ist, kann es natürlich sein dass du dafür haften musst. Es gab schon Privathaftpflicht Versicherungen , welche die Schäden gezahlt haben, das sind aber Einzelfälle.
Man kann hier nicht erkennen ob es nur Oberflächlicher Schimmel ist oder die Wand dahinter tatsächlich feucht ist . Für 20 Euro kannst du dir einen "Feuchtigkeitsmesser "kaufen und wenn die Wand nicht feucht ist , kannst du einen einfachen "Schimmelentferner "kaufen und den Schimmel so beseitigen. Wenn die Wand feucht ist, liegt es aber im normalfall an der Gebäudesubstanz, dann solltest du deinen Vermieter informieren , denn dann ist das sein Problem und es liegt eher nicht am schlechten lüften.
Trete mit deiner privaten Haftpflichtversicherung in Kontakt.
Kann sein dass du zu wenig lüftest und daher der Schimmel entstanden ist durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen.
Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit in den Räumen entsteht Schimmel. Wen du kochst, atmest, duscht erhöht sich die Luftfeuchtigkeit deutlich im Raum.
Ab 60 % Luftfeuchtigkeit droht Schimmelgefahr.
Wenn man duscht und nicht lüftet sind ca. 95 % Luftfeuchtigkeit im Raum. Wenn du kochst geht es in der Küche auch schnell auf 85 % hoch. Habe ein Thermometer in jedem Raum, das auch die Luftfeuchtigkeit anzeigt.
Dann haftest du natürlich dafür. Ein Freund von mir hatte ein Problem mit Schimmel im Badezimmer. Da wurde seine ganze Wand aufgerissen und der Schimmel entfernt. Schimmel zu beseitigen kostet nicht eben 10 €.
Hat bei ihm mehr als 3.000 € gekostet und da sind noch nicht mal die Malerkosten enthalten gewesen, der danach das Bad gestrichen hat (nach der Beseitigung des Schimmels).
Warum sollen es lediglich "Einzelfälle" sein?
- Mietsachschäden sind generell Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung.
- Ein Versicherer zahlt nicht, wenn der Schaden absichtlich (=mit Vorsatz) entstanden ist. Und Vorsatz ist wohl auszuschließen.
Es wurden schon genug Schimmelschäden die durch Falschbelüftung entstanden sind abgelehnt. Bei Schimmel der Bei einem Wasserschaden entstanden ist, ist das was anderes.
Vielen Dank für die Ratschläge, da bin ich schon etwas beruhigter. Ich habe auche eine Haftpflichtversicherung. Schätzungsweise könnte der Schimmel entstanden sein, da ich im Winter zu wenig gelüftet habe und meine nassen Handtücher nach dem Duschen über den vom Vermieter gestellten Ständer dafür gehängt habe.
Bei Schimmel der Bei einem Wasserschaden entstanden ist, ist das was anderes.
Wenn der Schaden durch Rohrbruch entstanden ist, hat er ja auch nichts mit der privaten Haftpflichtversicherung zu tun.
Ja ich meine auch Wasserschäden die der Mieter verursacht hat, also überlaufende Badewanne z. B.
Sehe einmal nach, ob solch ein Passus in den Bedingungen (Alte Leipziger) steht:
19. Allmählichkeitsschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstehen.
Das ist beginnender Schimmel.
Haften tut immer der Verursacher. Bei Baumängel der Vermieter, bei Heiz- und Lüftungsmängel der Mieter.
Wie viel muss ich denn dafür haften? Wie teuer kann das für mich werden?