Was passiert wenn man vor der Schule Gras raucht?
Mir ist es gerade langweilig und habe mir einen gebaut und jetzt stelle ich mir die Frage was wohl passiert wenn man total bekifft in die Schule geht
Danke schon mal im voraus
(Deutscher Hanf Verband ev.)
4 Antworten
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Du bekommst Ärger mit den Lehrern.
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Nichts. Was soll schon passieren? Nur weil jemand mal bekifft in die Schule geht, reiten nicht gleich Nazis auf Dinosauriern durch die Straßen. Wenn du nicht grad die Laseraugen hast und dich nicht wie der größte Vollidiot benimmst, bemerkt das auch niemand. Ich persönlich halte es dennoch für keine gute Idee, es kann bei den Konsum von Cannabis schnell zu starker Paranoia kommen ungerade wenn man sich dann auch noch in der Schule, in gefährlichen Umfeld, befindet, dann kann das ganz schnell ein bisschen stressig werden. Spreche aus Erfahrung (;
LG
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Jap so eine „stressige Erfahrung“ hatte ich auch im Unterricht damals als ich plötzlich total breit ein Referat vortragen musste :D war nicht so schön ich empfehle das auch keinem
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Man würde total unkonzentriert und abgelenkt im Unterricht sitzen und nichts schnallen. Beim Sportunterricht würde man dann völlig versagen.
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Der Lehrer wird Dich zum Direktor bringen, dieser wird die Polizei rufen.Sie werden dann erst erkunden, woher Du das Gras hast, notfalls auch Mitnahme zum Revier wegen Aussage usw. , dann bringen sie Dich zu den Eltern, die sich dann auch für Deine Tat rechtfertigen müssen.
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Sorry - aber mache Dich bitte nicht lächerlich. Als ob die Kids diesen Scheeiiß nun unbedingt in der Wohnung der Eltern abziehen.
Und nein ich vermute einmal, dass die meisten Eltern diesen Drogenmißbrauch ( in ihrer grenzenlosen Naivität ) nicht einmal bemerken.
Frei nach Christian Morgenstern : weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
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Seit wann müssen sich Eltern für die "Tat" ihrer Kinder rechtfertigen?
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Bei minderjährigen Kindern war das immer schon so, wenn sie das Sorgerecht für ihre Kinder haben.
Sorry - aber das ist Blödsinn pur.
Seit wann müssen sich denn Eltern z.B. "rechtfertigen", wenn der Nachwuchs beim Ladendiebstahl erwischt wird? Nein ohne schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht haften die Eltern nicht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html
Ein sehr verbreiteter Rechtsirrtum ist die pauschale Behauptung, dass Eltern für ihre Kinder haften. Richtig ist lediglich, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, dann in Haftung genommen werden können, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Sie müssen also selbst in ihrer Person eine gesetzlich vorgegebene Pflicht schuldhaft verletzt haben.