Was passiert, wenn man einen Freizeitpark nicht verlässt?

4 Antworten

Das Verweilen im Park außerhalb der Öffnungszeiten wäre Hausfriedensbruch:

§ 123 Strafgesetzbuch
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Öffnungszeiten stellen den Zeitraum dar, in denen es erlaubt ist, sich im Park aufzuhalten. Wirst du vom Personal außerhalb der zulässigen Zeiten im Park angetroffen, werden diese dich aus dem Park befördern und dir höchstwahrscheinlich ein Hausverbot erteilen und dich eventuell wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Woher ich das weiß:Hobby – Achterbahn- und Freizeitpark-Fan

Der Parkbetreiber hat das Hausrecht. Wenn er nicht willst das du dort pennst, dann schmeißt er dich notfalls raus.

Glaube mir, er will nicht das du dort pennst.

Willst du ein Hausverbot bzw. Parkverbot riskieren. Der Betreiber hat das Hausrecht, dafür bedarf es keiner Quelle. Schaue doch mal ins BGB.

Du wirst damit Bestandteil des Parks.

Wenn Du DAS möchtest, wohlan.

Freizeitparks sind GRÄSSLICHE Orte!

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung