Was passiert, wenn ich bei einer Bahn-Kontrolle ne falsche Adresse angebe? Eigentlich nix oder?

8 Antworten

Wenn kein Ausweis vorhanden ist kommt normalerweise die Polizei. Wenn sie sich mit einer Bankkarte zufrieden geben sollten und sie dann feststellen Adresse ist falsch, dann können sie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen und die bekommen vom Richter einen Beschluß mit der die Bank die Adresse rausgeben muß und das war es dann.

Im schlimmsten Fall akzeptieren sie die Ausweisung mit der Bankkarte nicht und Du musst den Ausweis (Perso) vorzeigen. Die haben schon ihre Mittel und Wege. Lass es einfach mit dem Schwarzfahren.

Die Kontrolleure kontrollieren deinen Ausweis, so gehts schonmal los o.ô Glaubst du denen reicht ne Bankkarte und dein Wort dass die Adresse so passt?

Außerdem gibt es Möglichkeiten an die Daten von der Bank zu kommen - wenn das ganze nämlich erstmal gerichtlich verfolgt wird damit du den Betrag zahlst ist die Bank berechtigt die Daten rauszugeben.


mikewolf  04.01.2012, 21:36

Jepp bei gerichtlicher Verfügung erlischt das Bankgeheimnis.

Er wäre im Zug aber nicht verpflichtet sich auszuweisen

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Also erstens können die Kontrolleure nicht verlangen das du eine Bankkarte vorzeigen mußt, und ein Personalausweis auch nicht. Ok du hast anscheinend deine Bankkarte vorgezeigt , somit haben die deine Kontonummer, Bankleitzahl und deinen Namen. Die Bank darf die Daten weder der Bahn, noch Bahnpolizei, noch einer normalen Polizei vorzeigen. Sollte das ganze aber an den Staatsanwalt übergeben werden kann dieser ,mit einer Verfügung über einen Richter, die Bank dazu auffordern die Daten vorzulegen. Ob dies aber finanziell gerechtfertigt ist , weiß ich leider nicht.


Onkel1887  07.02.2012, 23:35

Richtig die Kontrolleure können das nicht. Aber es gibt jemand der das darf, und das ist die Polizei. Wenn sich jemand nicht ausweisen kann wird eine Personenfeststellung gemacht. Das bedeutet es wird die Polizei gerufen die dann die personalien feststellt. Und da du verpflichtet bist einen Personalausweis mit dir zuführen und dich auf verlangen der Polizei auszuweisen, hast du wenig chancen.

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mikewolf  08.02.2012, 00:58
@Onkel1887

@ Onkel falsch. Du bist nicht verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen. Es kann selbst bei einer Polizeikontrolle kein Beamter dich zwingen deinen Ausweis vorzulegen. Typischer Irrtum in Deutschland.

Bei einer Straftat können sie dich zwar mitnehmen und deine Daten mündlich aufnehmen, und es wird eine Datenabfrage vorgenommen, doch ohne Ausweis werden sie dich sicher bis zur Wohnung fahren wo du diesen dann vorzulegen hast. Das selbe bei einer Führerscheinkontrolle. Beruflich Pflicht, privat reicht eine schriftliche Vorladung wo man in einer Frist Ausweis oder Führerschein bei seiner nächst gelegenen Polizeidienststelle den jeweiligen Schein vorlegen muß.

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Wenn die deine Bankverbindung haben, können sie dann das Gled also meist 40 bis 60 euro oder so dann ja abbuchen. - Und ausserdem sage ich: Schwarzfahren is strafbar!