Was Passiert wenn eine Frau von ihrem Bruder schwanger ist?
Muss das Kind dann Abgetrieben werden?
11 Antworten
Müssen nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind eine Behinderung hat, steigt stark.
Das Problem von Geschwistern: Sie sind zur Hälfte genetisch identisch. Wenn sie miteinander Kinder bekommen, geben sie womöglich dasselbe fehlerhafte Gen weiter. "Das Risiko, dass der Nachwuchs behindert ist, ist sehr hoch", sagt Arne Pfeufer, Humangenetiker an der TU München. In der größten Untersuchung zum Thema hat eine tschechische Genetikerin 161 Kinder aus Inzestbeziehungen erfasst - 44 Prozent von ihnen waren geistig behindert, zwei Drittel davon schwer.
=> Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wissen/risikofaktor-inzest-was-steckt-hinter-dem-tabu-1.270521
Die Sachlage ist klar: Reiner Inzest.
Die Kinder kommen öfter gesund zur Welt als allgemein bekannt ist.
Die Folgen:
Gerichtlich:
Beide Elternteile werden bestraft. Hier könnte auch ein gerichtliches Verbot von weiteren Treffen der beiden aus gesprochen werden.
Das Jugendamt:
Bei nachgewiesenen Fällen wurde das Baby vom Jugendamt! direkt nach der Entbindung beim verlassen des Kreißsaals in „Obhut“ genommen. Die Mutter hatte das Kleine nicht mal gesehen hat.
Auch wurden Babys am nächsten Tag unter Drohungen, Lügen und angeblicher „ Kindeswohl Gefährdung“ den Müttern beim Stillen weg genommen.
Denn die Richter sind immer und grundsätzlich nur auf der Seite der Jugendämter.
Zum Schluss: Weder Mutter noch Vater bekommen irgend welche Auskünfte noch Informationen über den verbleib der Kinder. Auch Anwälte sind hier schon gescheitert.
Ich habe genau das bei einer sehr lieben Nachbarmädel voll mit bekommen und es endete in einem Suizid des Mädels.
Siehe: Väteraufbruch für Kinder e. V.: Startseite
und ihre Links
gez.
Kannixverstan
Ich bin kein Anwalt, bin aber sicher, dass ich einen Freispruch erwirken könnte, wenn ich die beiden verteidigen müsste.
Es muss allerdings erst mahl nachgewiesen werden dass es ein Kind ist dessen Eltern Geschwister sind
Nein. Das entscheidet allein die Mutter.
Die Kosten für die Allgemeinheit für Krankenkassenkosten für eine Abtreibung und Zwangssterilisation beider Geschwister ist weit billiger, als das Hochrisiko eines geistig und oder körperlich behindertes Kind lebenslang arbeitsunfähig auf Staatskosten zu verhalten.
Zwangssterilisation ist wegen hoher Wiederholungsgefahr sehr nötig.
Geistig scheint nicht viel da zu sein, sonst wüssten Beide um die hohe Gefahr und Kosten für Alle. Dass es eine Straftat ist, ist ihnen egal.
Verhütung wenigstens weiß fast jede 14-Jährige! Auch das ist unbekannt, oder verantwortungslos egal!
Einkommen Arbeit, oder Harz4 wäre noch interessant zur Abrundung des "Verhaltens-Bildes".
Abtreibung ist gem. § 218 StGB immer noch verboten. Eine Verpflichtung zur Ausübung einer Straftat gibt es nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland.