WAS PASSIERT WEN DIE POLIZEI MICH OHNE FAHRRAD LICHT SIEHT UM 11UHR

16 Antworten

Du darfst Dich auf ein Bussgeld von 10 EUR einstellen, wenn Du Deine Beleuchtungseinrichtung nicht genutzt hast, obwohl diese intakt und vorhanden war, sowie insbesondere die Sichtverhältnisse das Einschalten der Beleuchtung erforderten ( § 17 Abs. 1 StVO - Strassenverkehrsordnung). Sofern begleitend eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer vorliegt, kann sich das Bussgeld auf 15 EUR erhöhen, mit Unfallfolge werden sogar 35 EUR fällig.

Insofern Dein Fahrrad keine Beleuchtung hat oder diese defekt ist, gilt Ähnliches, d.h es sind zunächst 10 EUR, bei Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer 20 EUR und bei Unfallfolge 25 EUR Bussgeld zu zahlen - es sind dabei allerdings die Sichtverhältnisse hierzu nicht von Belang ( § 23 Abs. 1 StVO).

Die Polizei wird Dich demnach also, verbunden mit einem ausgesprochenen Verbot der Weiterfahrt, daher zum Absteigen auffordern und Deine Personalien erheben.


Semmel76  01.08.2011, 11:44

Nachtrag: Im Falle dessen, dass Du nur Dein Licht nicht eingeschaltet hast, die Beleuchtungseinrichtung aber vorhanden und intakt ist, bleibt es bestenfalls bei einer mündlichen Verwarnung der Polizei, das Licht einzuschalten, um die Fahrt fortsetzen zu dürfen. In Einzelfällen, insbesondere bei offensichtlicher Gefährdung (z.B. gefährliche Fahrweise), wird dennoch ein Bussgeld von 10 - 15 EUR fällig und daher die Personalien erhoben.

Die glaubhaft bekundete Einsicht des angehaltenen Radlers kann manchmal die Bussgelderhebung noch abwenden.

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Du wirst zu einer Geldstrafe verdonnert und das zu Recht.Ohne Licht abends unterwegs zu sein ist nicht nur für dich gefährdend,du ziehst auch andere Verkehrsteilnehmer unter Umständen in einen Unfall hinein

Hmmm... um 11 Uhr denken sie bestimmt, dass es bald Zeit ist, zum Mittagessen zu gehen.

Allerdings sollte dein Fahrrad mit der erforderlichen Ausrüstung ausgestattet sein, so wie sie Semmel76 schon dargestellt hat.

Wenn es sich um ein "normales" Fahrrad handelt,gilt es als "nicht verkehrssicher". Handelt es sich jedoch um ein "Rennrad", musst du "für die Kennzeichnung und Sicherung geeignetes Beleuchtungsmaterial" also Stirnoder Klemmlampe, Ansteck- Rücklicht und Reflektoren "mitführen". Ansonsten stellt das "Nichtmitführen" eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. In beiden Fällen kann eine "Ermahnung" und/oder eine Geldbuße/Ordnungsgeld ausgesprochen werden. Chiliheadz.

Stößt ein mit einem ohne jegliche Licht- oder Reflexionseinrichtung versehenen Mountainbike fahrender Radfahrer bei Dunkelheit und Nässe mit einem entgegenkommenden, nach links abbiegenden Omnibus zusammen, muss er sich einen Mindesthaftungsanteil von 30% anrechnen lassen, auch wenn die Unfallstelle durch Straßenlampen ausreichend beleuchtet ist und der Busfahrer ihn bei besonderer Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen.

(OLG Frankfurt am Main,07.01.2010 - 22 U 153/09)

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